Bremen erlaubt Beschlagnahmung von Immobilien für Flüchtlinge

Bremen (dpa) - Leerstehende Immobilien in Bremen können künftig auch gegen den Willen der Eigentümer für Flüchtlinge genutzt werden. Der Landtag beschloss dazu mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken ein Gesetz.

Bremen erlaubt Beschlagnahmung von Immobilien für Flüchtlinge
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Es soll noch im Oktober in Kraft treten. Bremen ist nach Hamburg das zweite Bundesland, in dem die Beschlagnahmung von Immobilien für Flüchtlinge möglich ist. Das Gesetz gilt für ungenutzte Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern, die Besitzer erhalten eine Entschädigung.

Wie auch in Hamburg ist die Maßnahme laut Gesetzestext nicht auf Gewerbeimmobilien beschränkt. Regierungspolitiker in beiden Ländern betonen allerdings, dass gewerbliche Immobilien im Fokus stehen, keine Privatwohnungen. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet.

„Wir sind in einer Notsituation“, sagte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) mit Verweis auf die überfüllten Flüchtlingsunterkünfte. Bremen müsse alle Möglichkeiten nutzen, um Menschen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Zudem sei es nötig, dass Sporthallen, die derzeit von Asylsuchenden bewohnt würden, bald wieder von den Vereinsmitgliedern genutzt werden können.

„Wir wollen den Zugriff auf Gewerbeimmobilien“, sagte sie, betonte aber: „Der Bremer Weg heißt verhandeln.“ Die Hoffnung sei, dass Vermieter ungenutzter Gebäude ihre Räume freiwillig zur Verfügung stellten.

Die oppositionelle CDU-Fraktion äußerte verfassungsrechtliche Bedenken und sprach von einem schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht. Es gebe zahlreiche große Gebäude in öffentlicher Hand, sagte der Innenexperte der Fraktion, Wilhelm Hinners. Ähnliche Kritik kam auch von der FDP.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Gesetze in Hamburg und Bremen. „Wir halten es für richtig, dass als letztes Mittel eine Beschlagnahmung möglich ist“, sagte Pressesprecher Ulrich Ropertz. Wenn sich Eigentümer leerstehender Gebäude standhaft weigerten, den Raum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, müsse der Staat eine Möglichkeit haben.

Dass die Gesetze nicht ausdrücklich auf Gewerbeimmobilien beschränkt sind, hält Ropertz für richtig. Es sei unverständlich, wenn Wohnungen lange leer stünden, während dringend Platz für Flüchtlinge gesucht werde. Vermieter sollten sich freuen, wenn sie für ihren Wohnraum gutes Geld bekämen.