Warten, Hoffen, Bürokratie - Wie laufen Asylverfahren ab?
Berlin (dpa) - Das Ziel sind drei Monate. Der Bund will Asylverfahren deutlich beschleunigen, um mit der rasant wachsenden Zahl an Flüchtlingen fertig zu werden. In Zukunft sollen Asylbewerber nach spätestens drei Monaten erfahren, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht.
Derzeit dauert es bis dahin noch im Schnitt 5,3 Monate. Das ist schon um einiges schneller als 2014 (7,1 Monate). Doch viele Asylbewerber müssen auch heute noch mehr als ein Jahr warten, bis ihr Antrag bearbeitet ist: Flüchtlinge aus Afghanistan, Pakistan oder Eritrea etwa. Bis zur Entscheidung durchlaufen diese Menschen ein kompliziertes Verfahren mit vielen Unwägbarkeiten.
Was passiert nach der Ankunft in Deutschland?
Wer als Flüchtling nach Deutschland kommt, muss sich erst mal registrieren lassen. Meist passiert das in der nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im jeweiligen Bundesland. Dort wird entschieden, ob derjenige bleiben kann oder in ein anderes Bundesland weitergeschickt wird.
Wie wird entschieden, wo ein Asylbewerber hinkommt?
Die Verteilung auf die Bundesländer läuft nach dem „Königsteiner Schlüssel“ - ausgerichtet nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl der Länder. Das heißt, Nordrhein-Westfalen nimmt die meisten auf, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg. Verwaltet wird das Ganze per Computer. Ein Verteilungssystem spuckt aus, welchem Land ein Asylbewerber zugeordnet wird. Die Verteilung richtet sich aber auch danach, aus welchem Staat derjenige kommt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das sämtliche Asylanträge bearbeitet, hat Außenstellen in allen größeren Erstaufnahmelagern der Länder. Aber nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland.
Wo kommen Asylbewerber unter?
In den ersten Wochen - maximal drei Monate - wohnen sie in einer Erstaufnahmestelle des Landes, dem sie zugeordnet wurden. Erst danach werden sie weiter auf eine Stadt oder Gemeinde verteilt. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Schutzsuchenden mit Essen und Kleidung versorgt. In der dortigen BAMF-Außenstelle stellen sie ihren Asylantrag. Dort werden Personalien erfasst, Fotos gemacht, Fingerabdrücke genommen und mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen. Die Menschen erhalten außerdem ein Ausweisdokument, das den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland erlaubt - für die Dauer ihres Asylverfahrens. In dieser Zeit dürfen sie sich innerhalb des jeweiligen Bundeslandes bewegen, zum Teil darüber hinaus. Und zu Kurzbesuchen dürfen sie bundesweit durch die Republik fahren.
Wie geht es mit dem Asylantrag weiter?
Ergibt der Abgleich mit europäischen Datenbanken, dass ein Flüchtling in einem anderen EU-Staat als erstes nach Europa eingereist ist und dort registriert wurde, bearbeiten die deutschen Behörden den Antrag nicht weiter, sondern schicken den Betroffenen möglichst schnell in das jeweilige EU-Land zurück. In allen anderen Fällen folgt als nächstes eine Anhörung in der BAMF-Außenstelle - manchmal nach ein paar Tagen, manchmal aber auch erst nach ein paar Wochen oder Monaten. Dort müssen Asylbewerber berichten, warum sie aus ihrer Heimat geflohen und auf welchem Weg sie nach Deutschland gekommen sind. Die „Entscheider“ vom Bundesamt prüfen die Aussagen auf Glaubhaftigkeit. Dazu checken sie zum Beispiel Urkunden und Gutachten oder holen Informationen von anderen Stellen ein. Bisweilen werden auch Sprachanalysen gemacht, um die Herkunft eines Antragstellers zu prüfen. Für Asylbewerber ist nach der Anhörung Warten angesagt.
Was passiert am Ende des Asylverfahrens?
Wird ein Antrag abgelehnt, muss der Betroffene eigentlich das Land verlassen. Nicht immer wird er aber tatsächlich in seine Heimat abgeschoben. Wenn jemand etwa wegen einer Krankheit nicht reisefähig ist, kann die Abschiebung ausgesetzt werden. Der Betroffene ist dann Geduldeter, zum Teil über lange Zeit. Dies ist ein unsicherer Status, weil permanent die Abschiebung droht. Derzeit gibt es rund 125 000 Geduldete in Deutschland. Grundsätzlich haben Asylbewerber auch immer die Möglichkeit, gegen die Ablehnung ihres Antrags vor Gericht zu ziehen. Bekommen sie Recht, können sie auf eine Aufenthaltserlaubnis hoffen. Andernfalls müssen sie ausreisen.
Und was ist, wenn ein Asylantrag erfolgreich ist?
Wird jemand als Schutzbedürftiger anerkannt, bekommt er eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland - je nach Schutzstatus für ein bis drei Jahre, mit der Option auf Verlängerung oder der Aussicht auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.