Hintergrund Was die Welthandelsorganisation WTO bei Strafzöllen tun kann
Genf (dpa) - Handelskriege verhindern, bei Handelsstreitigkeiten schlichten: das ist eine der Kernaufgaben der Welthandelsorganisation (WTO) mit Sitz in Genf.
Länder, die in den geplanten US-Stahlzöllen unfairen und unter WTO-Vereinbarungen illegalen Protektionismus sehen, können bei der WTO offiziell Beschwerde einreichen.
Seit Gründung der WTO 1995 gab es rund 540 Beschwerden. Zunächst versucht die WTO, zu schlichten. Manche angeprangerte Maßnahmen werden zurückgenommen; oder die Streitparteien einigen sich auf Kompensation. Dann verhängt das klagende Land Zölle im gleichen Umfang. Rund 200 Fälle wurden so gelöst. Im Zusammenhang mit den US-Strafzöllen auf Waschmaschinen und Solaranlagen haben China, Südkorea, die EU und Taiwan Konsultationen mit den USA beantragt.
Wenn es keine Einigung gibt, kann ein Streitschlichtungspanel eingerichtet werden. Das prüft, ob die angeprangerten Handelseinschränkungen gegen WTO-Vereinbarungen über den freien Welthandel verstoßen. Seit 1995 gab es etwa 350 Urteile. Die Mitglieder müssen diese Bescheide umsetzen.
Die WTO-Verträge erlauben Schutzmaßnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit. So argumentierte US-Präsident Donald Trump: die USA brauchten die Stahlproduktion für ihre Verteidigungsindustrie. Die USA finden, bei Fragen der nationalen Sicherheit sei die WTO außen vor. So äußerte sich ein US-Diplomat im Oktober 2017 im WTO-Streitschlichtungsausschuss in einem anderen Fall.
Dabei ging es um eine Beschwerde Qatars gegen die Vereinten Arabischen Emirate. Die Emirate hatten ihre nationale Sicherheit für Strafmaßnahmen gegen Qatar geltend gemacht. Der US-Vertreter sagte, Fragen der nationalen Sicherheit seien eine politische Angelegenheit, über die ein Streitschlichtungspanel der WTO nicht zu befinden habe. Der Qatar-Emirate-Streit schwelt noch. Ansonsten gab es nach Angaben der WTO noch keinen Fall, in dem die nationale Sicherheit als Grund für Strafmaßnahmen angeführt wurde.