Fragen und Antworten Was Puigdemont nach Erlass des Haftbefehls erwartet

Brüssel (dpa) - Sitzt der entmachtete katalanische Regionalpräsidenten Carles Puigdemont schon bald in Spanien im Gefängnis? Wenn es nach der dortigen Staatsanwalt geht, auf jeden Fall.

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Nach Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls ist jetzt aber erst einmal die Justiz desjenigen Landes am Zug, in der sich Puigdemont derzeit aufhält. Ein Überblick zum Verfahren:

Die Fristen

Nach den gültigen EU-Regeln hat die belgische Justiz nun 60 Tage Zeit, über die Auslieferung Puigdemonts zu entscheiden - lediglich in Ausnahmefällen kann die Frist um weitere 30 Tage verlängert werden. Entscheiden Richter die Überstellung Puigdemont, müsste dieser danach innerhalb von zehn Tagen an die spanischen Behörden übergeben werden. In Belgien sind die Fristen nach dem Gesetz allerdings kürzer. Inklusive Einspruchsfristen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur bis zu 45 Tage für das Verfahren vorgesehen.

Können die zuständigen belgischen Richter frei entscheiden?

Frei entscheiden ja, sie sind aber an das belgische Gesetz und europäische Regeln gebunden. Die EU-Staaten haben grundsätzlich vereinbart, Entscheidungen in Strafsachen gegenseitig anzuerkennen und Gesuchte unproblematisch auszuliefern. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich.

Wo gibt es Spielraum?

Bei Straftaten, die nicht in einer EU-Liste aufgeführt sind, kann die Übergabe von Gesuchten davon abhängig gemacht wird, ob die Handlungen, derentwegen der Europäische Haftbefehl ausgestellt wurde, auch eine Straftat nach belgischem Recht darstellen. Nicht auf der Liste und nicht 1:1 im belgischen Recht finden sich zum Beispiel die Puigdemont vorgeworfene „Rebellion“ und „Auflehnung gegen die Staatsgewalt“. Aufgeführt auf der Liste sind allerdings Betrug und Korruption, worunter die Puigdemont ebenfalls vorgeworfene „Unterschlagung öffentlicher Gelder“ fallen könnte.

Sind noch andere Möglichkeiten denkbar?

Verweigern könnte die belgische Justiz die Überstellung auch dann, wenn sie wegen „der allgemeinen Haftbedingungen“ in Spanien „eine echte Gefahr unmenschlicher und erniedrigender Behandlung der betreffenden Person“ feststellen würde.

In den Vergangenheit hatten belgische Richter zum Beispiel die Überstellung einer mutmaßlichen Eta-Terroristin verweigert. Ihre Anwälte argumentierten damals, dass Spanien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits mehrfach wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt worden sei. Hintergrund dieser Urteile war der Umgang mit Foltervorwürfen von Eta-Inhaftierten.

Welche belgischen Gerichte werden mit dem Fall zu tun haben?

Über die Vollstreckung des Haftbefehls wird ein belgisches Untersuchungsgericht (Chambre du conseil) entscheiden. Sollte Puigdemont gegen dessen Entscheidung Rechtsmittel einlegen, würde der Fall an die Berufungsinstanz (Chambre des mise en accusation) gehen. Danach bliebe in Belgien nur noch der Gang vor den Kassationshof, der das höchste ordentliche Gericht ist. Wenn auch dieser die Entscheidung bestätigen würde, wäre der Rechtsweg in Belgien ausgeschöpft. Wenn nicht, müsste die untere Instanz erneut entscheiden.

Ist eine politische Einflussnahme möglich?

Nein. In den EU-Hinweisen zum Ausstellen eines Europäischen Haftbefehls heißt es ganz klar: „Die Entscheidungen sollen allein von den Justizbehörden ohne Einbeziehung politischer Erwägungen getroffen werden.“