Verätzte Augen: Mutter freigesprochen
Laut Gericht hätten auch andere Menschen den Nagellackentferner in die Augentropfen gefüllt haben können.
Es bleibt vorläufig ungeklärt, wer dafür gesorgt hat, dass einem Kind von nicht ganz zwei Jahren fast die Sehfähigkeit genommen wurde. Die 26-jährige Mutter, die deswegen angeklagt war, wurde am Mittwoch vom Landgericht von allen Vorwürfen freigesprochen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Menschen für die Tat in Betracht kämen, urteilten die Richter.
Hintergrund war, dass dem 22 Monate alten Mädchen von der Mutter mit Nagellackentferner versetzte Augentropfen verabreicht wurden. Allerdings hatte sie von Prozessbeginn an bestritten, die Chemikalie in das Fläschchen gefüllt zu haben. Sie habe erst, nachdem sie die Tropfen verabreicht hatte, bemerkt, dass nicht die übliche Füllung enthalten war. Das Kind musste schon länger Medikamente nehmen, dazu gehörten auch die Augentropfen. Ereignet hatte sich der Vorfall im Juni 2016.
Vor Gericht hatte die Angeklagte angedeutet, dass auch ihr damaliger Lebensgefährte den Nagellackentferner in die Flasche gefüllt haben könnte. „Er hatte an diesem Tag das erste Mal die Medikamententasche gepackt.“ Vorher habe er sich nie dafür interessiert. Ihn habe genervt, dass sie sich ständig um ihre kranke Tochter gekümmert habe und weniger um ihn. Der 31-Jährige stellte das am ersten Prozesstag anders dar. Die Mutter habe das Mädchenmehrfach heftig geschlagen und geschüttelt. Sie habe außerdem Drogen genommen.
Das Gericht versuchte bei der Verhandlung nachzuvollziehen, ob man den beißenden Geruch des Acetons hätte wahrnehmen können. Dafür wurden am Richtertisch mehrere Fläschchen von Augentropfen mit Nagellackentfernern gefüllt und Geruchsproben genommen.
Schon bei dieser „geruchssensorischen Wahrnehmung“ konnten die Beteiligten wenig riechen. Es sprach für die Richter einiges dafür, dass die Angeklagte den Geruch nicht wahrgenommen konnte, bevor sie die Tropfen ihrer Tochter gab. Letztlich beantragte daher sogar die Staatsanwältin einen Freispruch.
Das Urteil wurde noch am Mittwoch rechtskräftig. sp