Bank-Aktionäre sollen vorrangig Rettung tragen
Berlin/Frankfurt (dpa) - Eigentümer und Geldgeber deutscher Banken sollen schon vom kommenden Jahr an bei der Rettung ihres Instituts als erste kräftig zur Kasse gebeten werden.
Sie können bei einer Schieflage nicht mehr nur auf das Geld der Steuerzahler bauen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin ein umfangreiches Gesetzespaket für die Umsetzung der europäischen Regeln zur Sanierung und Abwicklung maroder Banken.
Danach soll die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern in Deutschland bereits vom 1. Januar 2015 an gelten - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben.
Die deutschen Banken begrüßen grundsätzlich den Schritt, kritisieren aber, dass Deutschland vorprescht. Der Bankenverband mahnte, dass die sogenannten Bail-in-Regeln zur vorrangigen Haftung EU-weit gleichzeitig in Kraft treten sollten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wird sichergestellt, dass bei der Bankenrettung vor jeder anderen Maßnahme Eigentümer und Gläubiger herangezogen werden: „Wir lassen Haftung und Verantwortlichkeit dort angesiedelt, wo auch die Zuständigkeit für die Entscheidungen ist. So wollen wir das Risiko, dass wieder die Steuerzahler wie in der Finanzkrise in die Haftung eintreten müssen, ausschließen.“
Zweifel kommen von der Monopolkommission. Sie warnt vor Schlupflöchern. Das Konzept sei im Grundsatz richtig - dennoch könnten Gläubiger großer Banken auch künftig im Einzelfall verschont bleiben.
Es gebe „ganze Kataloge“, um von der Gläubigerhaftung abzuweichen, kritisierte Kommissionschef Daniel Zimmer. Zudem sei der europäische Abwicklungsfonds, der bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt sein soll, „klar unterdimensioniert“. Auch hier könnten neue Risiken für die Steuerzahler lauern.
Die Regeln sollen es ermöglichen, dass auch große Banken saniert und notfalls geschlossen werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Sie können nicht mehr allein aufgrund ihrer Bedeutung und Größe auf Steuerzahlergeld setzen.
Erst nach einem substanziellen Beitrag von Aktionären und Gläubigern sollen Einlagen von Sparern sowie Gelder aus dem Abwicklungsfonds fließen. Ein Beispiel: Bei einem Institut mit einer Bilanzsumme von einer Billion Euro müssten zuerst Gläubiger und Aktionäre mindestens 80 Milliarden Euro beisteuern. Sparer mit weniger als 100 000 Euro bleiben verschont.
Zum künftigen europäischen Abwicklungsfonds werden deutsche Banken voraussichtlich einen Großteil beisteuern. Sie zahlen bereits in einen nationalen Krisenfonds.
Erwartet werden jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro statt bisher etwa 600 Millionen Euro. Schäuble zeigte sich zuversichtlich, dass Details und Höhe der europäischen Bankenabgabe bis September stehen: „Das ist ein schwieriger Interessensausgleich zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.“
Der Einsatz des nationalen Rettungsfonds Soffin soll bis Ende 2015 verlängert werden. Auch für mögliche Soffin-Hilfen gilt aber die „Haftungskaskade“. Mit dem Gesetzespaket werden auch die Weichen für die Zustimmung Deutschlands zu direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM gestellt.
Sie sollen nur im Notfall greifen, wenn weder Eigentümer, Gläubiger und Großsparer noch der betroffene Staat in der Lage sind, Kapitallücken zu füllen. Für die direkte Banken-Rekapitalisierung dürfen aus dem 500 Milliarden Euro umfassenden ESM zudem nur maximal 60 Milliarden Euro fließen.
Die Abwicklungsbehörde bekommt künftig mehr Kompetenzen. Bisher gibt es zwei Institutionen: Die Finanzaufsicht Bafin und die FMSA, die auch den Soffin verwaltet. Künftig soll die nationale Abwicklungsbehörde an der Bafin angesiedelt werden - als separate Säule und Anstalt in der Anstalt.
Die Bundesbank fordert in der künftigen europäischen Bankenaufsicht gleiches Gewicht wie bisher. „Nach meiner Überzeugung muss die Bundesbank auf Augenhöhe mit den anderen Aufsehern bleiben. Denn nur so können wir eine schlagkräftige europäische Aufsicht sicherstellen“, sagte Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret. In Deutschland habe sich die Zweiteilung zwischen Aufseher (Bundesbank) und Entscheider (Bafin) als effizient erwiesen. Auch künftig sollte die Bundesbank die Aufsicht sichern, und die EZB entscheide.