Bundesgerichtshof und die Zinswetten-Klage Bankberater, Kämmerer und Zinswetten

Kommunen argumentieren, dass sie von der WestLB nicht richtig aufgeklärt wurden. Fall vor Bundesgerichtshof mit Signalwirkung?

Foto: Andreas Bischof

Düsseldorf. Über die Zinswetten-Klage der 30 000-Einwohner-Stadt Ennepetal gegen die WestLB-Rechtsnachfolgerin, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), ist schon zweimal entschieden worden. Vom Landgericht und vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Beide Male ging Ennepetal als Sieger aus dem Gericht. Doch erst wenn die Stadt im am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof anstehenden Verfahren gewinnt, könnte man man von einem Präzedenzfall für die Klagen vieler weiterer Kommunen sprechen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Im Oktober 2013 deutliche Worte gefunden. Die Bank habe sich in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befunden. Als Beraterin des Kunden, also der Kommune, sei sie verpflichtet, deren Interessen zu wahren. In Geldgeschäften heißt das: auf einen möglichst hohen Gewinn des Kunden bedacht zu sein.

Das aber bedeute bei solchen Geschäften gleichzeitig einen entsprechenden Verlust für die Bank selbst. Weitergedacht heißt das: Da lag es dann wohl auch nahe, die Stadt nicht so ernsthaft über die Risiken des Geschäfts aufzuklären.

Aber um was für ein Art Geschäft geht es, das auch zahlreiche andere Kommunen mit der WestLB abgeschlossen haben? Schon die Namen der Geschäfte wie „Flexi-EStE-Zinsswap“ oder „CHF-Plus-Swap“ müssten signalisieren, dass es komplizierte Konstrukte waren — zur Zinssicherung oder Zinsoptimierung.

Eine Zinssicherung ist dabei keineswegs anrüchig. Wie der Häuslebauer bei seinem Immobiliendarlehn sichert sich die Kommune eine längerfristige Zinsfestschreibung und Planungssicherheit. Bei Zinsoptimierungen aber — und um solche Geschäfte geht es bei den Rechtsstreitigkeiten — sind die Stadtkämmerer beim Schuldenmachen weitere Risiken eingegangen.

Wenn etwa Zins- und Tilgungsleistungen von der Frage abhängig sind, wie sich der Schweizer Franken entwickelt, so kann das gut gehen. Auch dürften Kommunen jedenfalls vor der Finanzkrise mit diesem Instrument durchaus gut gefahren sein. Über Gewinne klagt schließlich niemand. Wenn der Schweizer Franken aber durch die Decke geht — und eben das ist passiert — geht der Schuss nach hinten los. Die Schulden steigen stark an.

Inwiefern diese Risiken erkennbar waren — für einen Stadtkämmerer im Verhältnis zu Bankberatern, die sich eben solche Konstruktionen erdacht haben — ist die Frage. Inwieweit mussten und inwieweit haben die Berater der Bank die Kämmerer aufgeklärt? Oder eben nicht, um selbst ein gutes Geschäft zu machen. Das muss der Bundesgerichtshof klären. Für Ennepetal, aber auch für andere Städte und die Abwicklungsbank der WestLB.