BGH-Urteil: Entschädigung bei Flug-Vorverlegung möglich
Karlsruhe (dpa) - Bei der Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden können Reisende unter Umständen eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR 59/14).
Den Richtern lag die Klage eines Paares vor, das 2012 einen Urlaub auf der Kanaren-Insel Fuerteventura gebucht hatte. Weil einer der Flüge um mehrere Stunden vorverlegt worden war, verlangten sie von dem Ferienflieger Tuifly je 400 Euro Entschädigung.
Das Unternehmen hatte den Kunden drei Tage vor Abflug mitgeteilt, dass sie anstatt um 17.25 Uhr bereits morgens um 8.30 Uhr abfliegen müssten. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Sie sahen in der Vorverlegung weder eine Annullierung noch eine deutliche Verspätung, die zu einer Entschädigung berechtigt hätte.
Da das Unternehmen nach der mündlichen Verhandlung des BGH am Dienstag die Forderung der Kläger überraschend anerkannte, kam es zu keinem Urteilsspruch über die eigentliche Frage. Nach einer vorläufigen Bewertung des Sachverhalts könne eine „mehr als nur geringfügige Vorverlegung“ unter bestimmten Voraussetzungen jedoch einer Annullierung gleichkommen, gab das Gericht bekannt.