BGH verurteilt Deutsche Bank
Richter kritisieren riskante Finanzprodukte scharf.
Karlsruhe/ Düsseldorf. Herbe Niederlage für die Deutsche Bank beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe: In einem wegweisenden Urteil hat das Gericht das Geldhaus zur Zahlung von 540.000 Euro Schadensersatz an ein mittelständisches Unternehmen aus Hessen verurteilt — weil die Bank bei einer hochkomplexen und riskanten Zinswette fehlerhaft beraten hatte.
Die Deutsche Bank hatte dem Mittelständler sogenannte „Spread Ladder Swaps“ verkauft. Doch dabei sei das Verlustrisiko der Kunden nicht auf das angelegte Kapital beschränkt, sondern nach oben offen, rügten jetzt die Richter. Darüber hätte die Bank aufklären müssen.
Stattdessen habe die Bank „die Risikostruktur des Geschäfts bewusst zulasten des Kunden und zu ihrem Vorteil gestaltet, um das Risiko gewinnbringend zu verkauften“, monierte das Gericht.
Die Entscheidung am Dienstag geht jedoch weit über den Einzelfall hinaus. Denn mit den Zinsswaps hatten in den vergangenen Jahren etliche Mittelständler, kommunale Unternehmen und Kommunen hohe Verluste erlitten. So müssen unter anderem die Städte Neuss (acht Millionen Euro Verlust), Remscheid (17 Millionen Verlust) und Hückeswagen (14 Millionen Verlust) hohe Minus-Beträge verbuchen.