Burger King schaltet im Streit um Filialen Gericht ein

München (dpa) - Die Fast-Food-Kette Burger King will ihrem Franchise-Partner Yi-Ko die Nutzung der Marke gerichtlich verbieten lassen.

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„Wir können bestätigen, dass wir eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München beantragt haben, und dass das Landgericht diese antragsgemäß heute erlassen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa in München. Das Landgericht München wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht äußern. Über den Antrag auf Einstweilige Verfügung berichtete auch „Focus Online“.

Wie die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Justizkreise berichtete, legte Yi-Ko Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts ein. Der Interimsgeschäftsführer von Yi-Ko, Dieter Stummel, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Der Sprecher von Burger King hatte zuvor gesagt, die einstweilige Verfügung stelle nur eine vorläufige Entscheidung dar, „diese kann durch Rechtsmittel angefochten werden“.

Nach dem Wirbel um Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen hatte Burger King die Verträge mit dem größten deutschen Lizenznehmer Yi-Ko Holding fristlos gekündigt. Yi-Ko betreibt 89 Filialen mit insgesamt rund 3000 Beschäftigten, die seither um ihre Jobs bangen. Mit der Einstweiligen Verfügung will die Fast-Food-Kette durchsetzen, dass Yi-Ko das Firmenlogo von Burger King sowie Produktbezeichnungen nicht mehr nutzen darf.

Der Sprecher von Burger King sagte zudem, das Unternehmen arbeite „intensiv daran, diese Restaurants in eine neue Eigentümer- und Management-Struktur überführen zu können“. Details ließ der Sprecher offen. Dem Vernehmen nach soll es aber bereits Interessenten geben.

Weil die Restaurants ab Freitag nicht mehr von Burger King beliefert werden sollten, dürften ihnen die Waren sehr bald ausgehen. Noch gebe es aber keine Meldungen über Schließungen, sagte Gastronomieexperte Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Er forderte Burger King und Yi-Ko auf, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Diese könnte auch sein, dass ein Investor ins Boot geholt werde. Im Falle einer Schließung müsse mit einer Insolvenz von Yi-Ko gerechnet werden. Dies könne allerdings auch eine Chance sein: Ein Insolvenzverwalter könne nach Lösungen suchen, Löhne und Gehälter wären vorerst gesichert, so Zeitler.