Hilfe für Firmen in Corona-Krise Unternehmen in NRW in Not - Warten auf die Formulare für Soforthilfen

Düsseldorf · „In den nächsten Tagen“ sollen die Unterlagen für Soforthilfen für NRW-Unternehmen im Netz verfügbar sein. Rasche Hilfe ist für kleine Betriebe überlebenswichtig.

Hundertausendfacher Alltag: Ein Friseur ist geschlossen. Vor allem kleine Betriebe mit dünner Kapitaldecke sind auf schnelle Hilfe des Staates angewiesen.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Seltene Eintracht im NRW-Landtag: Mit den Stimmen aller Fraktionen hat das Parlament neue Schulden in Höhe von 25 Milliarden Euro gebilligt. Mit dem Geld sollen die Folgen der ökonomischen und sozialen Folgen der Pandemie bekämpft werden. Der Bund stellt zusätzlich Hilfen in dreistelliger Milliardenhöhe bereit.

Aber wie kommt das Geld in die Betriebe? Die Zeit drängt. Wenn die Zuschüsse und Kredite nicht bis Ende März auf dem Firmenkonto sind, könnte die Hilfe schon in vielen Fällen zu spät kommen. Löhne, Mieten und Pachten werden Anfang April fällig. Ebenso müssen Kreditzinsen gezahlt werden. Allein in NRW waren hunderttausende Betriebe wegen Corona zur Schließung gezwungen, den laufenden Fixkosten stehen nun keine Einnahmen mehr gegenüber.

Besonders groß ist die Not bei Kleinunternehmern sowie Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe. In der Regel erhalten sie keine Kredite, weil sie weder über Sicherheiten noch über Einnahmen verfügen. Sie sollen deshalb per Online-Antrag sehr schnell einen Zuschuss von 9000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) bekommen, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Das notwendige Antragsformlar ist im Netz unter wirtschaft.nrw/corona aber noch nicht verfügbar. „In den nächsten Tagen“ werde es soweit sein, versichert Matthias Kietzmann, Sprecher von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) auf Anfrage. Details zu Inhalt und Umfang des Formulars seien noch in der Abstimmung.

Expressbürgschaften bis 250.000 Euro binnen drei Tagen

Um Engpässe bei der Liquidität zu überbrücken, weitet das Land den Bürgschaftsrahmen massiv von 900 Millionen auf fünf Milliarden Euro aus. Gleichzeitig steigt die Bürgschaftsquote 50 auf 90 Prozent. Firmeninhaber sollten so schnell wie möglich das Gespräch mit ihrer Hausbank suchen, denn die Vergabe von Bürgschaften erfordert immer eine Begleitung durch die Hausbank. Abgewickelt werden die Kredite durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen Euro, auch für Großunternehmen). Die Bürgschaftsbank ermöglicht zudem Expressbürgschaften bis 250.000 Euro, die binnen drei Tagen zur Verfügung stehen. Nachfragen dazu beantwortet die NRW-Bank unter der Nummer 0211/91741 4800.

Die Finanzverwaltung NRW kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegen. Sie nutzt ihren Ermessungsspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Firmen oder Freiberufler, die davon Gebrauch machen möchten, sollten sich an ihr Finanzamt wenden. Laut NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) lässt sich über die Homepage der Finanzverwaltung ein Formular abgerufen und einfach an das jeweils zuständige Finanzamt übermitteln. Es handele sich um eine einzige Din-A4-Seite. Das Formular könne per Post oder per Mail an das Finanzamt geschickt werden. Das Formular gibt es unter finanzverwaltung.nrw.de.

Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer eine Entschädigung beantragen. Dies gilt auch für Selbständige. Zuständig sind in NRW der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland (lvr.de) gibt es Informationen zur Entschädigung des Verdienstausfalls. Kein Verdienstausfall wird gewährt, wenn es die Umsatzeinbußen auf Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen von Veranstaltungen beruhen.