Ehemalige Piloten gegen Ryanair - Konflikt schwelt weiter
Wesel (dpa) - Der Vorwurf gegen den Billigflieger Ryanair wegen angeblicher Scheinselbstständigkeit von zahlreichen Piloten steht weiter im Raum.
Bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht in Wesel verständigten sich die Airline und ein ehemaliger Pilot, der das Unternehmen unter anderem auf Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung verklagt hatte, am Mittwoch auf einen Vergleich.
Knackpunkt in dem Konflikt ist die Frage, ob der Pilot als Arbeitnehmer von Ryanair oder aufgrund seines Vertrages mit dem Personalberater Brookfield Aviation als Selbstständiger beschäftigt war.
Neben fest angestellten Mitarbeitern werden bei Ryanair zahlreiche selbstständige Unternehmer als Piloten eingesetzt. Das hatte schon vor Monaten die Staatsanwaltschaft Koblenz auf den Plan gerufen, die in dem Fall wegen Steuerhinterziehung und dem Nichtabführen von Sozialversicherungsbeträgen gegen mehrere Firmen ermittelt.
Medienberichten zufolge werden Piloten von Agenturen wie Brookfield vermittelt und aufgefordert, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eine Art Ich-AG, zu gründen. Eingesetzt werden sie bei Ryanair dann nach festen Plänen, bezahlt aber nur nach Flugzeiten. Die irische Airline spart auf diesem Wege erhebliche Kosten.
Jetzt fordern die Krankenkassen in Deutschland von den Personalvermittlern die Nachzahlung von Sozialabgaben. Eine Sprecherin des Spitzenverbandes der Krankenkassen bestätigte einen entsprechenden Bericht von „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR. Beim Einsatz eines früheren Piloten haben man „kein nennenswertes unternehmerischen Handeln“ erkennen können, heißt es in einem Schreiben des Verbandes. Ryanair beruft sich auf EU-Recht und hält das sogenannte Contractor-Modell beim Piloteneinsatz für legal.