Einzelhandel ist „noch zufrieden“

Branche tritt in NRW auf der Stelle. Das Wetter verdarb 2012 vielen das Geschäft.

Düsseldorf. Noch ist der NRW-Einzelhandel zufrieden, doch der Branche drohen Unwägbarkeiten: hohe Energiekosten, die für Händler mit mehreren Betriebsstätten gestiegenen Rundfunkbeiträge und die aus Sicht des Handels zu strengen Ladenöffnungszeiten sind Aspekte, die Peter Achten, Chef des Handelsverbandes NRW, umtreiben.

2012 erzielte der NRW-Einzelhandel rund 97 Milliarden Euro Umsatz ein nominales Plus von 1,6 Prozent gegenüber 2011. Unter Berücksichtigung der Preisentwicklung führte das Jahr 2012 damit für den NRW-Einzelhandel sogar zu einem leichten Minus. Eine landesweite Konjunkturumfrage des Verbands zeigt, dass nur 57 Prozent der befragten Einzelhändler die Geschäftslage im zweiten Halbjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr als besser oder konstant beurteilten, 43 Prozent berichteten von einer Verschlechterung. Im Bereich elektrische Erzeugnisse (Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte) sehen 65 Prozent eine verschlechterte Geschäftslage, im Bereich Bekleidung und Schuhe sind es 49 Prozent. Der verregnete Sommer sowie eine zu warme Vorweihnachtszeit verhagelten die Bilanzen in einigen Bereichen des Einzelhandels.

Der Verband betont, dass der NRW-Handel mit 16 000 neuen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 2012 wichtige Impulse auf dem Arbeitsmarkt gesetzt habe.

Die Bedeutung des Online-Handels nimmt zu. Eine wachsende Anzahl stationärer Händler mit angegliederten Online-Shops erschließt sich diesen Vertriebsweg. Noch sei die Verbraucherstimmung wegen des stabilen Arbeitsmarktes gut, so dass man 2013 mit einem Prozent Umsatzwachstum rechnet.

Unsicherheit liegt für Achten in den steigenden Energiekosten. Diese schränkten nicht nur das Budget und damit die Kaufkraft der Kunden ein, sondern erhöhten gleichzeitig die Kosten des Handels. So könnten sich für einen Supermarkt die Energiekosten glatt verdoppeln. Achten fordert nicht, dass es Energierabatte für den Handel gibt. Wohl aber, dass Ausnahmeregelungen für Groß-Stromabnehmer, die ja von den anderen Kunden zu tragen sind, beschränkt werden. Auch solle es eine Deckelung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geben.