Die Richter müssen über eine Klage gegen den Reiseanbieter ebookers.com Deutschland entscheiden, der diese Praxis anwendet. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Gerichtshof um Klärung gebeten.
Die Chancen stehen gut, dass das Gericht die Rechte der Kunden stärkt: Nach Ansicht des einflussreichen Gutachters am Gericht darf ein Anbieter diese Versicherung nicht automatisch einziehen, weil es sich um eine fakultative Sonderleistung handle. In der Regel folgt das Gericht dem Gutachten.