EU-Gericht verpflichtet Fluglinien zum Klimaschutz
Brüssel (dpa) - Für internationale Fluglinien gibt es keine Ausnahmen: Sie müssen ab Jahresbeginn beim EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten mitmachen. Das hat das oberste EU-Gericht (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden und damit die international höchst umstrittene EU-Regelung bestätigt.
Die Richter sehen darin keinen Verstoß gegen internationales Recht. Geklagt hatten ein US-Branchenverband sowie amerikanische und kanadische Fluggesellschaften, die über zusätzliche Kosten klagen. Für Flugpassagiere könnte ein Ticket für einen Langstreckenflug durch den Emissionshandel bis zu 12 Euro teurer werden, schätzt die EU-Kommission. Auch nach dem Urteil reißt die Kritik an der Regelung nicht ab.
Der EU-Emissionshandel verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet betroffen seien (Rechtssache C-366/10).
Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht beeinträchtigt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.
EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard zeigte sich „sehr zufrieden“. „Wir erwarten nun, dass sie [US-Fluglinien] europäisches Recht respektieren“, teilte sie mit. Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Bärbel Höhn, bezeichnete das Urteil als „Erfolg für den europäischen Klimaschutz“.
Auch Umweltverbände begrüßten den Richterspruch. Der BUND sprach von einem „Sieg der Vernunft“. Die Entscheidung sei ein Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Verkehr und zur Begrenzung der CO2-Emissionen des Fliegens. Der Chef des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, sagte: „Für ihren Anteil am Klimawandel werden die Fluggesellschaften jetzt endlich in die Pflicht genommen.“ Nach Angaben der EU-Kommission ist der europäische Flugverkehr für ungefähr drei Prozent der Treibhausgas-Emissionen der EU verantwortlich.
US-Fluglinien laufen indes Sturm. „Die heutige Entscheidung des Gerichts isoliert die EU noch stärker vom Rest der Welt“, erklärte die US-Luftfahrtvereinigung Airlines for America in Washington. Die Fluggesellschaften würden sich nur unter Protest den EU-Regelungen beugen. Die Vereinigung wolle nun gegen das Urteil vorgehen.
Die Weltluftfahrt-Organisation IATA steht den US-Fluglinien bei ihrem Kampf gegen die Klimaschutz-Bemühungen der Europäischen Union zur Seite. Die IATA beziffert die zu erwartenden Kosten bis 2020 auf 2,8 Milliarden Euro. Der weltweite Widerstand gegen die EU-Pläne wachse, hieß es.
Auch nach dem Urteil wurden erneut Forderungen laut, die Einführung des Emissionshandels um ein Jahr zu verschieben. Sonst könnten am Ende nur europäische Fluglinien bezahlen, fürchtet der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
Die eigentliche Klage der Fluggesellschaften liegt bei einem britischen Gericht. Die Richter dort baten ihre Kollegen beim EuGH um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts und internationaler Verträge. Da sie sich an das Urteil aus Luxemburg halten müssen, ist der Fall damit entschieden. Die politische Auseinandersetzung geht indes weiter.