EU-Kommission: Einschränkung des Zahlungsverkehrs ist rechtens

Brüssel (dpa) - Die umfangreichen Einschränkungen des Zahlungsverkehrs auf Zypern sind nach Angaben der EU-Kommission rechtmäßig.

Die Maßnahmen seien durch den EU-Vertrag gedeckt, teilte die EU-Kommission am Donnerstag nach einer Rechtsprüfung in Brüssel mit. Laut Artikel 63 bis 65 des EU-Vertrages dürften EU-Staaten unter bestimmten Umständen den freien Kapitalverkehr beschränken, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig sei.

Dazu gehörten auch Kapitalkontrollen. Laut Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei dies auch aus Gründen des öffentlichen Interesses erlaubt.

Diese Gründe lägen im Fall Zyperns vor. „In der aktuellen Situation ist die Stabilität der Finanzmärkte und des Bankensystems in Zypern eine Sache des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Ordnung, weswegen zeitlich befristete Einschränkungen des Kapitalverkehrs erlaubt sind“, schrieb die EU-Kommission in einer Stellungnahme.

Zypern wolle so verhindern, dass nach der Öffnung der Banken Kundengelder unkontrolliert abfließen, was die Geldhäuser an den Rande des Zusammenbruchs bringen würde.

Die EU-Kommission erinnerte daran, dass solche Beschränkungen angemessen und auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt bleiben müssten.

Zypern plane die Maßnahmen zunächst für sieben Tage, danach werde über die Notwendigkeit einer Verlängerung entschieden. Die Beschränkungen müssten „so bald wie möglich“ wieder aufgehoben werden. Die EU-Kommission werde dies gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und der EU-Bankenaufsicht EBA überwachen.