EU-Urteil: Teure Schrott-Immobilien
Ein Widerruf des Kaufs ist möglich, kann aber mit Kosten verbunden sein.
Luxemburg. Wer daheim im Wohnzimmer eine sogenannte "Schrott-Immobilie" erworben hat, darf dieses "Haustürgeschäft" wieder rückgängig machen. Doch das kann möglicherweise teuer werden, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Denn der Verbraucher bekommt bei einem solchen annullierten "Haustürgeschäft" nicht einfach das Geld zurück, das er auch angelegt hat.
Das höchste EU-Gericht gab zwar einem Deutschen Recht, der seinen Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds widerrief. Da er im Jahr 1991 im eigenen Wohnzimmer 384000 Euro in dem Fonds anlegte, gelte auch für ihn die Widerrufsmöglichkeit für "Haustürgeschäfte". Die Widerrufsfrist von sieben Tagen habe auch nicht verstreichen können, da er nicht entsprechend informiert worden sei.
Im Streit mit dem Immobilienfonds musste der Deutsche jedoch vor dem EuGH in der entscheidenden Frage eine Niederlage hinnehmen. Die EU-Richter entschieden (Rechtssache C-215/08), dass der Anleger trotz des Widerrufs finanzielle Verpflichtungen eingegangen sei. Es müsse berechnet werden, welchen Wert der Anteil des Anlegers zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Fonds hatte. Der Widerruf stelle grundsätzlich zwar die "ursprüngliche Situation" wieder her. Dennoch seien in bestimmten Fällen Verpflichtungen des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmen gerechtfertigt: Sonst würden andere Mitgesellschafter des Fonds geschädigt.
Der Kauf von "Schrott-Immobilien" war jahrelang in Deutschland als Mittel zur Steuerminderung beliebt. Im vorliegenden Fall hatte der Deutsche erst im August 2002 den elf Jahre zuvor geschlossenen Vertrag widerrufen. Zu diesem Zeitpunkt war aus dem Guthaben von einst eine Forderung des Fonds von 16319 Euro geworden, mit denen sich der Deutsche an den Verlusten des Unternehmens beteiligen musste. Der EuGH entschied, der Verbraucher könne zwar das "Haustürgeschäft" widerrufen. Er müsse aber einen Teil der Risiken der Kapitalanlage übernehmen.