Experte: Lehman-Opfer müssen wohl noch 2012 ihre Ansprüche anmelden

Düsseldorf/Frankfurt (dpa). Nach dem Ende des Insolvenzverfahrens über die Pleitebank Lehman Bothers in den USA müssen bald auch die geschädigten deutschen Kleinanleger aktiv werden.

Wahrscheinlich noch in diesem Jahr müssten die Inhaber von Zertifikaten der niederländischen Lehman-Tochter ihre Ansprüche anmelden, erklärte der Anwalt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Markus Feck. Der niederländische Insolvenzverwalter werde einen Termin für die Anmeldung bis spätestens zum Ende des dritten Quartals nennen.

Die Lehman-Pleite hatte im September 2008 nicht nur weltweit die Finanzmärkte erschüttert, sondern auch rund 50 000 deutsche Kleinanleger getroffen: Sie hatten über verschiedene Banken so genannte Zertifikate oder Inhaberschuldverschreibungen erworben, die auf die niederländische Lehman-Tochter ausgestellt waren. Vertrieben wurden die meist als sichere Anlage empfohlenen Papiere über mehrere Sparkassen, die Citibank (heute Targo), Dresdner Bank, Commerzbank und weitere Institute.

Die geprellten Sparer können nach den Worten des Anwalts auf Erstattungen aus zwei Quellen hoffen: Zum einen über ihre Hausbanken, die direkte Ansprüche im US-Verfahren angemeldet hatten und zum anderen über das niederländische Insolvenzverfahren. „So um die 20 Prozent plus X sollten schon rauskommen“, sagte Feck. Wer seine Zertifikate bereits unter diesem Wert verkauft hat, habe voraussichtlich ein schlechtes Geschäft gemacht.

Die Inhaber sollten sich am besten an die Bank wenden, bei der sie die Papiere gekauft haben, auch wenn sie dort nach all dem Ärger kein Konto mehr haben sollten, rät die Verbraucherzentrale. Es sei aber auch möglich, die Ansprüche direkt beim niederländischen Insolvenzverwalter anzumelden. Man werde entsprechende Musterbriefe zur Verfügung stellen.