Verbraucherschützer monieren Bankberatungs-Protokolle

Berlin (dpa) - Bei der Anlageberatung für Wertpapiere können sich Bankkunden nach Ansicht der Verbraucherzentralen oft nicht auf das vorgeschriebene Gesprächsprotokoll verlassen.

Trotz der gesetzlichen Pflicht werde teils überhaupt keine Aufzeichnung ausgehändigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. In einer Stichprobe von 50 Gesprächen in 50 Geldinstituten sei dies achtmal passiert. In 40 Prozent der Fälle sollten Kunden unterschreiben, obwohl dies nur der Berater muss. Auch die Risikobereitschaft von Kunden werde nicht korrekt dokumentiert.

„Die Protokolle schützen eher die Berater und Vermittler vor Schadenersatz als die Verbraucher vor Falschberatung“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In keinem Fall in der Untersuchung seien Informationen vollständig in das Protokoll aufgenommen worden, die Testkäufer den Beratern gegeben hätten. Die Gespräche wurden zwischen September 2011 und Februar 2012 bei Instituten in den Großräumen Hamburg, Bremen, Berlin, Stuttgart, Köln/Düsseldorf, Frankfurt/Main, München und Hannover geführt. Dabei ging es jeweils darum, ein Wertpapierdepot überprüfen zu lassen.

Seit 1. Januar 2010 sind Institute verpflichtet, Kunden eine schriftliche Zusammenfassung von Beratungsgesprächen auszuhändigen, wenn die Rede auf Wertpapiere kommt, also etwa Aktien oder Fonds.

Die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachorganisation von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken teilte mit, die Kritikpunkte sollten geprüft werden. Angesichts von Millionen Protokollen im Jahr sei die Studie mit nur 50 Fällen aber nicht repräsentativ. Wie Beschwerde-Auswertungen zeigten, sei „die ganz überwiegende Zahl der Kunden sehr zufrieden“ mit den Aufzeichnungen.

Dagegen sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen, erforderlich seien gesetzliche Standardvorgaben für Inhalte der Protokolle und eine Aufsicht „mit Biss“. Der Finanzmarkt brauche ein Frühwarnsystem, das Mängel und Missstände aufdecke und helfe, sie abzustellen. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Reform der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reiche dafür bei weitem nicht aus. „Der Entwurf gehört in die Tonne.“

Die von der schwarz-gelben Koalition geplante Aufstockung der Mittel für die Stiftung Warentest um jährlich 1,5 Millionen Euro sei zu begrüßen, sagte Billen. Auch die Stiftung könne aber nur testen und informieren und nicht regulieren. Persönliche Finanzberatungen der Verbraucherzentralen in Deutschland von derzeit 50 000 im Jahr auf 100 000 zu erhöhen, kostete etwa fünf Millionen Euro.