Flug verspätet: Geld für Passagiere
Wer länger als drei Stunden warten muss, hat Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.
Karlsruhe/Luxemburg. Passagiere verspäteter Flüge können künftig deutlich leichter Ansprüche gegen ihre Fluglinie geltend machen. Das folgt aus einem Urteil Europäische Gerichtshofs (EuGH). Erstmals hat der Gerichtshof in Luxemburg anerkannt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich von - je nach Distanz - 250, 400 oder 600 Euro zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Das folgt laut EuGH aus einer seit 2005 geltenden EU-Verordnung. Damit müssen die Fluggesellschaften nur dann nicht zahlen, wenn sie nachweisen können, dass die Verspätung auf nicht beherrschbare außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
Bisher gab es pauschale Ansprüche nur bei "Annullierung" oder "Nichtbeförderung" des Fluggasts - weshalb vor den Gerichten heftig um die Auslegung dieser Begriffe gestritten wurde. Bei großen Verspätungen mussten die Fluggesellschaften bisher lediglich für Mahlzeiten oder Hotelunterbringungen sorgen oder - ab fünf Stunden - den Flugpreis erstatten (C-402/07 und C-432/07).
Das EuGH-Urteil geht unter unter anderem auf einen 2007 vom BGH vorgelegten Fall zurück. Dort hatte sich ein Flug von Toronto nach Frankfurt um 25 Stunden verzögert. Geklagt hatte ein Paar aus Neustadt an der Weinstraße, das bei der Fluggesellschaft Condor für Juli 2005 einen Charterflug nach Kanada gebucht hatte. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte der Maschine, die Gäste bekamen ihr Gepäck zurück und wurden zur Übernachtung in ein Hotel gebracht.
Nach der früheren Lesart hätten sie - falls es sich nur um eine "Verspätung" gehandelt hätte - lediglich etwaige Kosten ersetzt bekommen, aber keinen pauschalen Ausgleich. Der EuGH entschied nun, dass sich die Reisenden eines verspäteten Flugs in einer vergleichbaren Lage befinden wie Fluggäste, die wegen Annullierung ihres Flugs kurzfristig umgebucht wurden und damit ebenfalls verspätet ankommen. Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, "Annullierung" und "große Verspätung" unterschiedlich zu behandeln.
Das Bundesverkehrsministerium begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil schafft Klarheit für die Fluggäste", sagte Staatssekretär Jan Mücke. Der Reiserechts-Anwalt Ronald Schmid bezeichnete das Urteil als Durchbruch. Damit sei zumindest teilweise Klarheit über die Auslegung der umstrittenen Verordnung geschaffen worden. Die Schlichtungsstelle Mobilität nannte den Richterspruch "sehr großzügig". dpa/Red