Fußball-Bilder: Fifa verliert gegen Ferrero
Süßigkeiten mit Sammelfotos zur WM erlaubt.
Karlsruhe. Der Fußball-Weltverband FIFA kann nicht verhindern, dass auch andere Unternehmen von der Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika profitieren. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter haben eine Klage der FIFA gegen den Süßwarenhersteller Ferrero abgewiesen, der Hanuta und Duplo-Riegeln bei früheren Meisterschaften Fußball-Sammelbilder beigelegt hatte. Ferrero hatte die Sammelbildaktion durch die Eintragung verschiedener Marken abgesichert. Die FIFA wollte eine Löschung der Marken erreichen (Az.: I ZR 183/07).
Das grundgesetzlich geschützte Recht der Klägerin zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen führe nicht dazu, "dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei", teilte der BGH mit. Ferrero hat unter anderem "WM 2010", "WM", "2010" und "Südafrika 2010" als geschützte Marken eintragen lassen. Die FIFA hielt dies für wettbewerbswidrig.
Dem BGH zufolge besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken von Ferrero und von Bezeichnungen, die die FIFA für sich hat schützen lassen. Käufer von Ferrero-Produkten etwa mit dem Aufdruck "WM 2010" werden laut BGH nicht "zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, die Beklagte sei offizieller Sponsor der Klägerin". Ferrero behindere den Fußballweltverband auch nicht daran, die Fußball-Weltmeisterschaften durch Einräumung von Lizenzen an Sponsoren zu vermarkten.
FIFA-Anwalt Volkert Vorwerk hatte sich auf die Eigentumsgarantie im Grundgesetz berufen. Daraus folge ein verfassungsrechtlicher Schutz eines Veranstalters, der sich auch auf die Verwertung der wirtschaftlichen Vorteile erstrecke. Mit seinen WM-Sammelbildern beute Ferrero in gewisser Weise den Ruf der WM aus. Wenn Ferrero ohne besondere Lizenz der FIFA mit der WM werben dürfe, sei "klar, dass sich kein WM-Sponsor für Schokoladenprodukte mehr findet".