Verwaltungsgericht Wiesbaden Frankfurt muss 2019 Dieselfahrverbot einführen
Wiesbaden (dpa) - Den Fahrern älterer Autos droht im kommenden Jahr in Frankfurt am Main ein großflächiges Fahrverbot. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch entschieden.
Demnach sind zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen, wie der Vorsitzende Richter Rolf Hartmann in seiner Urteilsbegründung sagte. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. Frankfurt ist damit die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.
In welchem Gebiet es konkret zu Fahrverboten kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Das Fahrverbot könnte sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, erklärte der Richter. Diese wird vom Autobahnring um die Stadt begrenzt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) forderten nach dem Richterspruch eine schnelle Reaktion der Bundesregierung. „Wir werden das Urteil des Gerichts sehr genau prüfen, sehen aber den Bund in der Pflicht“, erklärten die beiden hessischen Spitzenpolitiker. Er müsse seiner Verantwortung nachkommen und endlich eine rechtliche Grundlage für eine Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge schaffen. Die Automobilkonzerne müssten diese Nachrüstung bezahlen.
Dies sei die effektivste Methode, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern und die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten, erklärten Bouffier und Hinz. Auf diesem Weg könnte man das Problem relativ schnell in den Griff bekommen. „Wir wollen keine Fahrverbote, sondern eine grundsätzliche Lösung des Problems.“
Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling bedauerte das Urteil: „Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge stellen einen Einschnitt in das städtische Gesamtverkehrssystem in einem bisher nicht bekannten Ausmaß dar“, sagte er. Die Kommune müsse nun „die Versäumnisse der Automobilindustrie und auch die Versäumnisse der Bundesregierung ausbaden“, kritisierte er.
Die Umweltdezernentin der Rhein-Main-Metropole, Rosemarie Heilig, forderte eine „konsequente Durchsetzung des Rechts auf saubere Luft auf allen politischen Ebenen“. Von der Bundesregierung forderte sie: „Zwingen Sie die Hersteller endlich zu Hardware-Nachrüstungen, damit die Fahrzeuge real nicht mehr Schadstoffe ausstoßen als bei der Zulassung angegeben.“
Bundesumweltministerin Svenja Schulze erhöht nach dem Urteil den Druck auf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Mein Kollege im Bundesverkehrsministerium sollte sich nun endlich meiner Position anschließen und gegenüber der Autoindustrie für Hardware-Nachrüstungen kämpfen“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Bundesweit gibt es bereits in Hamburg ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrverbote in zwei besonders betroffenen Straßen der Hansestadt. In Stuttgart sollen ab Jahresbeginn 2019 Fahrverbote ebenfalls für ältere Dieselfahrzeuge gelten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts muss der neue Luftreinhalteplan von Frankfurt bis zum 1. Februar 2019 mit den Maßnahmen in Kraft treten. Damit soll erreicht werden, dass die Schadstoffbelastung der Luft in der Stadt wieder unter den vorgeschrieben Grenzwerte sinkt. Insgesamt ordnete das Gericht drei Maßnahmen an, damit die Luft in Frankfurt wieder sauberer wird. Neben dem Dieselfahrverbot muss die Bus-Flotte mit Filtern nachgerüstet werden. Zudem sollen für eine Absenkung der Schadstoffbelastung kostenlose Park&Ride-Parkplätze angeboten werden, um ein Umsteigen der Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel in die City zu erreichen.
Die Klage der DUH richtete sich gegen das Land, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den hessischen Städten verantwortlich ist. Die Pläne müssen dafür sorgen, dass die Stickoxidgrenzwerte auf Dauer und sicher eingehalten werden. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für ein Dieselfahrverbot in Frankfurt muss das Land nun dafür sorgen, dass dieses auch umgesetzt wird.
Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass beispielsweise Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden. Besonders gefährdet sind Menschen, die in der Stadt leben. Auch auf Tiere, Pflanzen und Böden wirken die Gase schädlich. Stickoxide sind unerwünschte Nebenprodukte in Kfz-Motoren - besonders Diesel - oder beim Verbrennen von Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfällen. Sie tragen unter anderem zur Bildung von Feinstaub bei.
„Wir müssen begreifen, dass es um die Gefährdung der Gesundheit von uns allen geht“, hatte der Vorsitzende Richter zum Auftakt des Verfahrens betont. „Es ist Aufgabe des Landes seit der Jahrtausendwende, darauf zu achten, dass Grenzwerte eingehalten werden“, betonte Hartmann und äußerte Verständnis für die Klage. „Es ist nicht das Hobby einer Umweltvereinigung, die sich profilieren will.“
Die Umwelthilfe hat insgesamt wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten in vier hessischen Städten geklagt. Neben Hessens größter Stadt Frankfurt sind das Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach. Die Umwelthilfe hatte die Klage damit begründet, dass die Grenzwerte nur durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden könnten. Er hoffe, das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Urteil die Botschaft aus Hessen verstehe und Druck auf die Autokonzerne ausübe, sagte der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch.