Umwelthilfe beantragt Zwangsvollstreckung von Diesel-Fahrverbot

Die Organisation setzt zunächst auf Zwangsgelder, kündigt aber auch schon einen möglichen Antrag auf Zwangshaft gegen Ministerpräsident Armin Laschet an.

Stau in Düsseldorf.

Foto: Martin Gerten

Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben die Zwangsvollstreckung eines Diesel-Fahrverbots in Düsseldorf beantragt. Ziel sei die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016, teilte die Umwelthilfe am Donnerstag mit. Sollten Zwangsgelder nicht fruchten, könnten als härtere Maßnahmen Zwangshaft gegen die NRW-Umweltministerin oder Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) beantragt werden.

Vom Verwaltungsgericht war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“.

Die Umwelthilfe (DUH) will mit dem Vollstreckungsverfahren für Düsseldorf ab spätestens 1.1.2019 ein Diesel-Fahrverbot durchsetzen. Der Antrag richte sich gegen die NRW-Landesregierung. Nur mit Diesel-Fahrverboten sei es möglich, den Grenzwert für das Abgasgift Stickstoffdioxid kurzfristig einzuhalten. dpa