Diesel Dieselfahrverbote: Umwelthilfe in NRW rudert zurück
Nun doch kein Zwangsgeld gegen NRW in Sachen Fahrverbot.
Düsseldorf. Kommando zurück im Streit um Dieselfahrverbote. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zog am Donnerstag ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Land NRW erstrittenen Urteils zurück. Den Antrag hatte die DUH erst tags zuvor gestellt, weil sie davon ausging, dass NRW sich schon festgelegt habe, keine Fahrverbote zu erlassen. Diesen Eindruck hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf einer Pressekonferenz vor einer Woche erweckt, als er sagte, er habe die Bezirksregierungen „wissen lassen“, dass er nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Fahrverbote für „unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“ halte. Darin sah die DUH eine Festlegung, die ein weiteres Abwarten auf eine ergebnisoffene Prüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf erübrige.
Zur Sicherheit fragte DUH-Anwalt Remo Klinger am Donnerstag bei der Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher nach, ob es eine solche Vorgabe der Landesregierung überhaupt gebe. Zu seiner Überraschung antwortete ihm die Leiterin der für den Luftreinhalteplan Düsseldorf zuständigen Behörde, dass ihr keine entsprechende Mitteilung oder ein Schreiben des Ministerpräsidenten vorliege. Woraufhin die DUH den Antrag auf Zwangsvollstreckung zurückzog.
Über Twitter kommentierte Armin Laschet den Vorgang am Donnerstag so: „Umwelthilfe weiß seit Tagen, dass es keine Weisung gibt, da es auch noch keine Urteilsgründe gibt. Seit Tagen täuscht sie die Öffentlichkeit mit Ultimaten und Zwangsvollstreckungsdrohungen. Alles heiße Luft.“
Zwar hatte Laschet auch schon auf der Pressekonferenz vor einer Woche nicht von einer Weisung gesprochen. Aber seine Rechtsansicht über eine Rechtswidrigkeit von Fahrverboten hatte er durchaus deutlich gemacht. Wie er dies die Bezirksregierungen hat „wissen lassen“, bleibt freilich offen, wenn die Düsseldorfer Regierungspräsidentin von nichts weiß.
Formal bleibt es nun erst einmal dabei, dass die Bezirksregierung nach Vorliegen der Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts prüft, ob es Fahrverbote geben soll. Eine Prüfung nach Gesetz und Recht — freilich in Kenntnis dessen, was der Ministerpräsident für geboten hält.