HSH Nordbank-Chef erhält Sonderzahlung
Hamburg. Der Aufsichtsratsvorsitzende der angeschlagenenHSH Nordbank, Hilmar Kopper, hat eine Sonderzahlung an denVorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, bestätigt.
Ersolle eine bereits im Vorjahr vereinbarte einmalige Ausgleichszahlungbekommen, wie es zuvor vom bisherigen Präsidialausschuss entschiedenworden sei, teilte Kopper am Freitag in Hamburg mit.
Der Bonus beruheauf Nonnenmachers Mehrfachfunktionen. Er übe nach mehrerenPersonalabgängen im Vorstand vier Ämter aus. Diese Zahlung erfolgezum Teil als direkte Vergütung, zum Teil als Altersvorsorge. Überihre Höhe machte Kopper keine Angaben, in Medien werden mehr als 2,0Millionen Euro genannt.
Nonnenmacher war im November 2008 an die Spitze der strauchelnden Landesbank gerückt. Die HSH Nordbank ist nach Milliardenverlusten nur durch eine Kapitalerhöhung der Anteilseigner und weitere staatliche Garantien der Schließung entgangen. Kopper versicherte, dass die Vorstände der HSH Nordbank nicht mehr Geld verdienen als die Garantieerklärung der Länder vorsieht.
„Das heißt, die Festgehälter der Vorstände werden auf 500 000 Euro begrenzt, solange eine Dividendenfähigkeit der Bank nicht gegeben ist.“Nach Angaben von NDR Info erhält Nonnenmacher eine Sondervergütung von insgesamt 2,9 Millionen Euro. Der Sender beruft sich auf eine Erklärung von Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) an die Hamburgische Bürgerschaft.
Danach hatten die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sowie die Regierungsfraktionen dem Präsidialausschuss der Bank ihr Einverständnis zu der Zahlung erteilt. „Nur so habe man Nonnenmacher als Vorstandsvorsitzenden halten können“, zitierte NDR Info aus der Erklärung. Auch das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet in seiner Online-Ausgabe unter Berufung auf Regierungskreise von mehr als zwei Millionen Euro.
Der Aufsichtsrat werde sicherstellen, dass die Deckelung der Gehälter bei allen laufenden und künftigen Verträgen gewährleistet ist, kündigte Kopper an. Darüber hinaus würden sich auch variable oder weitere Gehaltsbestandteile von Vorständen oder leitenden Angestellten fortan im Rahmen dieser Garantie bewegen.
Zur Wieder-Besetzung von Vorstandspositionen teilte Kopper mit: „Der Aufsichtsrat wird mit hoher Priorität den Vorstand in seinen wesentlichen Funktionen vervollständigen.“