Jobben und Reisen Das muss man für die Übergangszeit nach dem Abitur wissen

Düsseldorf · Finanzen, Versicherungen – das klingt unsexy. Doch daran kommt zu Beginn des neuen Lebensabschnitts niemand vorbei.

Große Freiheit nach dem Abi – doch zuvor ist Einiges ist zu klären. 

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Abitur. Und dann endlich frei. Noch stehen ein paar schwere  Klausuren bevor. Doch danach wird gefeiert, ein paar Wochen gejobbt und dann geht’s weg – irgendwohin in die Welt reisen. Studium oder Ausbildung können warten. Wären da nur nicht die lästigen Probleme mit dem Geldverdienen, den Versicherungen und all dem Kram, den bislang die Eltern erledigt haben. „Geld, Recht, Versicherungen in einer spannenden Zeit“ lautet der Untertitel eines Ratgebers der Verbraucherzentrale, der eben diese Themen erklärt.

Wer Geld für die Finanzierung der Auslandsreise verdienen will, muss sich zunächst mal mit lästigen Fragen befassen. Vor allem: Wie bleibt möglichst viel übrig vom Verdienten, welche Abzüge drohen?

Wie bleibt möglichst viel vom verdienten Geld übrig?

Grundsätzlich gilt: Ist der Job von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet, so werden unabhängig von der Höhe des Verdienstes keine Sozialabgaben fällig. Bei länger dauernder Arbeit kann es sein, dass sich die Sache nicht mehr richtig lohnt. Die Verbraucherschützer rechnen vor: Sarah bekommt im Juni ihr Abizeugnis. Bis zum Studium will sie jobben. Für 900 Euro brutto im Monat. Dann kann sie drei Monate lang mit diesem Geld auch netto rechnen. Bei einem solchen Monatsverdienst werden keine Lohnsteuern fällig, auch Sozialabgaben fallen nicht an. Würde sie aber einen weiteren Monat arbeiten, sähe es anders aus. Sie müsste monatlich 180 Euro Sozialabgaben zahlen – und zwar für die gesamte Dauer der Beschäftigung. Sie hätte 3600 Euro brutto, es würden ihr aber vier mal 180 Euro Sozialabgaben abgezogen. Sie bekäme also nur 2880 Euro raus, wenig mehr als das, was sie in drei Monaten sozialabgabenfrei kassiert hätte, nämlich 2700 Euro.

Eine Alternative ist ein Minijob: Wer nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient, kann das Geld sozialabgabenfrei brutto für netto einstreichen. Denn bei einer solchen geringfügigen Beschäftigung übernimmt der Arbeitgeber die Sozialabgaben und überweist häufig auch pauschal zwei Prozent Lohnsteuer an die Minijobzentrale. Bei höherem Einkommen mindern Sozialabgaben und Steuern das Einkommen.

Wie steht es um Krankenkasse und Kindergeld?

Weitere Fragen sind zu bedenken: Wie steht es um die Krankenversicherung? Ist der Anspruch der Eltern auf Kindergeld (204 Euro monatlich) in der Übergangsphase zwischen Abitur und Studium gefährdet?

Viele Studierende sind wie zu Schülerzeiten weiterhin beitragsfrei über die Krankenkasse der Eltern mitversichert. In der Regel bis zum 25. Lebensjahr. Das funktioniert aber nur, wenn der Studierende nicht zu viel verdient. Sonst müssen eigene Versicherungsbeiträge bezahlt werden. Hier sollte man sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, unter welchen Bedingungen die Familienversicherung weiter läuft.

Auch das Kindergeld fließt grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr an die Eltern. Liegen jedoch mehr als vier Monate zwischen den Ausbildungsabschnitten – also zwischen Abitur und Ausbildung oder Studium – so wird die das Kindergeld auszahlende Familienkasse auf einem Nachweis bestehen, dass man sich jedenfalls um eine Ausbildung bemüht hat. Andernfalls droht ein Wegfall des Kindergelds – bis tatsächlich die Ausbildung oder das Studium beginnt. Die Verbraucherschützer raten dem Abiturienten: Er sollte nachweisen, dass er sich bereits zum Wintersemester um einen Studienplatz beworben hat. Den gegebenenfalls ablehnenden Bescheid kann man dann der Familienkasse vorlegen, um den Weiterbezug des Kindergelds nicht zu gefährden.

Das zeigt: Sowohl in Sachen Krankenversicherung als auch mit Blick auf eventuell ausfallendes Kindergeld muss in einer Gesamtrechnung genau kalkuliert werden, bis zu welchem Ausmaß sich Jobeinnahmen des Studierenden rechnen.

Ganz wichtig: Haftpflicht und Krankenversicherung

Beim Thema Versicherung spielen vor allem zwei Themen eine Rolle. Zum einen der obligatorische Krankenversicherungsschutz, siehe oben. Gerade, wenn man sich mit einer Auslandsreise für den Lernstress belohnen will, ist darüber hinaus dringend zu empfehlen, zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Das zweite wichtige Versicherungsstandbein ist die private Haftpflicht, die für Schäden eintritt, die man anderen zufügt. Diese ist kein Muss, weshalb es sein kann, dass die Eltern diese so wichtige Police nicht haben. Wenn aber doch, so ist der junge Mensch meist auch nach dem Abitur dort wie bislang weiter mitversichert. Wie lange und ob das auch bei Auslandsreisen gilt, darüber sollte man sich unbedingt beim Versicherer der Eltern erkundigen.

Der Ratgeber enthält noch andere nützliche Kapitel. Zum Beispiel, was beim Abschluss eines Mietvertrages über die Studentenbude zu beachten ist. Oder dass man sich auch in dieser Lebensphase durchaus schon damit befassen soll, langfristig Geld fürs Alter zurückzulegen und wie das geht. Ein nützliches Buch zu den nun mal anfallenden Problemen und Fragen, mit denen man sich selbst in dieser meist beseelten Lebensphase nun mal auseinandersetzen muss.