Meinung Entschädigung für Dieselfahrer: VW zahlt – gut so

Meinung · Erstmals konnten sich Geschädigte als Gruppe gegen ein Unternehmen zur Wehr setzen. Dass Volkswagen je nach Modell und Alter des Fahrzeugs Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro zahlt, ist ein Erfolg. Trotzdem gehen Hunderttausende leer aus.

Des Pudels Kern: Manipulierte Dieselmotoren.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Wer das Glas eher für halb leer hält, wird den Vergleich mit VW in Sachen Diesel-Skandal nicht gut finden und auf Amerika verweisen. Ja, in den USA wurden betrogene Käufer besser behandelt, der Konzern hat Autos zurückgenommen oder höhere Entschädigungen gezahlt. Aber der Rechtsrahmen in den USA ließ VW auch keine andere Wahl. Hierzulande wollten die Wolfsburger eine neue Software aufspielen und den Betrug damit abhaken. Daraus wird nun in vielen Fällen nichts. Der Musterfeststellungsklage und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen sei Dank.

Erstmals konnten sich Geschädigte als Gruppe gegen ein Unternehmen zur Wehr setzen. Dass Volkswagen je nach Modell und Alter des Fahrzeugs Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro zahlt, ist ein Erfolg. Durch den Vergleich wird das Verfahren erheblich verkürzt und ein jahrelanger Rechtsstreit zulasten der Verbraucher vermieden. Und VW akzeptiert, dass es durch die Manipulation der Motoren für die Käufer einen einen Wertverlust gegeben hat, der einen Ausgleich zwingend macht.

Trotzdem gehen Hunderttausende leer aus. Weil sie sich der Musterklage nicht angeschlossen haben. Oder weil sie ihren Wohnsitz beim Kauf nicht in Deutschland hatten. Oder weil sie ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben, also nach Bekanntwerden des Skandals. Die Rechtsposition dieser Betroffenen könnte sich im Mai noch grundlegend verbessern. Dann nämlich, wenn der Bundesgerichtshof ein Urteil im Sinne der Verbraucher fällt und zu der Einschätzung kommt, dass VW in allen Fällen mit Vorsatz betrogen hat und Entschädigung leisten muss. Auf dieser Basis hätten individuelle Klagen gegen VW beste Aussichten auf Erfolg. Wer auf Nummer sicher gehen will und sich der Musterklage angeschlossen hat, sollte jetzt dem Vergleich zustimmen und die Akte schließen.