Karlsruhe prüft Streit um Banken-Rot

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft einen jahrelangen Bankenstreit um die Markenfarbe Rot. Kontrahenten sind die deutschen Sparkassen und die spanische Santander-Bank.

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Die Sparkassen wollen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. Ein BGH-Urteilstermin steht noch nicht fest. (Az.: I ZR 78/14)

Der Streit um die Farbe Rot beschäftigt die Gerichte seit Jahren: 2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14.

Im Gegenzug will Santander die Farb-Schutzmarke der Sparkassen beim Patentamt löschen lassen und hat eine entsprechende Klage eingereicht. In diesem Streit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg 2014 geurteilt, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann.