Lindt gegen Haribo: Der Schoko-Teddy besiegt den Goldbären

Lindt und Haribo streiten über ihre Süßigkeiten. Das Oberlandesgericht Köln sagt nun: Beide Produkte dürfen verkauft werden.

Foto: dpa

Köln. Er ist süß, jung und guckt unschuldig: Trotzdem sollte man Lindts Schoko-Teddy nicht unterschätzen. Vor dem Kölner Oberlandesgericht triumphierte der Newcomer auf dem Süßwarenmarkt über den Jahrzehnte älteren Goldbären von Haribo — vorerst. Der Lindt-Teddy darf nun offiziell wieder verkauft werden. Es ist eine Wende in einem Rechtsstreit, der von Lindt und Haribo mit Aufwand betrieben wird und bei dem es um viel Geld geht. Das verdeutlich schon der Streitwert von fünf Millionen Euro.

Schuld am Streit ist nach Auffassung von Haribo der Süßwaren-Konkurrent Lindt. Die Schweizer brachten 2011 einen goldenen Schokoladen-Teddy auf den Markt, um ihr Weihnachtsangebot abzurunden. Vorbild war nach Angaben der Schweizer der vielverkaufte Gold-Osterhase. Doch sah der Lindt-Teddy zumindest für manche Betrachter auch dem Haribo-Goldbären sehr ähnlich. Und: Er war ein Erfolg.

Bei dem Gummibärchen-Hersteller schrillten die Alarmglocken. Sie sahen ihren mit millionenschweren Werbeaufwendungen aufgebauten Markennamen Goldbären in Gefahr. Die Bonner zogen vor Gericht, forderten ein Verkaufsverbot für die Schweizer Bären und gaben sogar Umfragen in Auftrag: „Vor der Einführung des Lindt-Teddys verband fast jeder Deutsche den Begriff Goldbären mit Haribo. Inzwischen assoziiert jeder Zehnte den Begriff mit Lindt. Hier wird eine geschützte Marke verwässert“, beschreibt Haribo-Anwalt Ingo Jung die Sorgen des Unternehmens.

Die Schweizer sehen dagegen keine Verwechslungsgefahr. Schließlich handele es sich bei dem einen Produkt um „niedrigpreisige Naschware im Beutel“, beim anderen um hochwertige Schokoladenprodukte aus dem gehobenen Preissegment, wie die Rechtsanwälte des Schweizer Chocolatiers nicht ohne Seitenhieb auf die Konkurrenz argumentieren.

In erster Instanz siegte Haribo. Das Landgericht Köln verhängte ein Verkaufsverbot. Doch in zweiter Instanz wendete sich das Blatt. Das Oberlandesgericht Köln hob das Verkaufsverbot der ersten Instanz auf. Die Ähnlichkeit der Produkte sei zu gering, um eine Verletzung der Markenrechte von Haribo zu begründen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats Hubertus Nolte. Wer den Lindt-Teddy sehe, denke wohl eher an den ähnlich gestalteten Lindt-Osterhasen, als an die Gummibären aus Bonn. Der gut sichtbar aufgedruckte Firmenname Lindt sei für die Verbraucher ein wichtigeres Orientierungsmerkmal als die goldene Farbe und die Bärchenform.

Das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen. Haribo-Anwalt Ingo Jung kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Für Haribo steht fest: „Es kann nur einen Goldbären im Süßigkeitensegment geben.“