Manager-Haftpflicht: Wenn der Chef Fehler macht

Versicherungen springen ein, wenn Manager ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und zahlen sollen.

Düsseldorf. Die Schadenersatzklage gegen Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff lautet nicht zufällig auf den Betrag von 175 Millionen Euro. Dies ist nämlich die Höchstsumme, die die Manager-Haftpflichtversicherung von Middelhoff und den übrigen Beklagten abdeckt.

In den meisten Konzernen sind Vorstände und Aufsichtsräte über eine solche Managaer-Haftpflicht versichert. Diese „Directors & Officers Liability“-Police, kurz „D & O“ genannt, greift, wenn Führungskräfte ihre Sorgfaltspflicht verletzen oder Entscheidungen treffen, die dem Unternehmen schaden.

Bei Vorsatz sind Zahlungen aber ausgeschlossen. Auch grobe Fahrlässigkeit schließen immer mehr Versicherungen als Zahlungsgrund aus. Versichert ist zumeist nur die normale Fahrlässigkeit. Kritiker bezeichnen die „D & O“-Versichersicherungen daher als „Nieten-Policen“.

Dennoch sind die Kosten für die Manager-Haftpflicht beträchtlich. Experten zufolge können sie in einem Dax-Unternehmen mit einer mittleren Versicherungssumme von 150 Millionen Euro durchaus rund zwei Millionen Euro pro Jahr betragen.

Die genaue Höhe der Versicherungsbeiträge hängt unter anderem davon ab, in welcher Branche das Unternehmen arbeitet — und ob es auch in den USA aktiv ist. Denn dort werden von Gerichten die höchsten Schadenersatzsummen verhängt. Die Nutznießer einer „D & O“, müssen sich über die Höhe der Beiträge aber nicht sorgen: Die zahlen nämlich die Firmen.

Im vorliegenden Fall hofft also Arcandor-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg, Thomas Middelhoff zumindest fahrlässiges Verhalten nachzuweisen — und dann von der Versicherung möglichst die gesamte Versicherungssumme von 175 Millionen Euro zu kassieren.