Arcandor: Middelhoff vor dem Kadi

Im Prozess gegen den früheren Chef geht es um Immobilien und Schadenersatz.

Essen. Zum Auftakt des Arcandor-Prozesses um Schadenersatz in Millionenhöhe hatten die Richter das Wort: Der klagende Arcandor-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hat dem Essener Landgericht zufolge seine Schadenersatzforderungen „nicht schlüssig berechnet“ und soll binnen zwei Monaten nachbessern.

Die Beklagten — Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und weitere ehemalige Manager des Karstadt-Mutterkonzerns — könnten allerdings nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts unternehmerische Pflichtverstöße begangen haben — im Jahr 2005 beim Verkauf einer Wiesbadener Karstadt-Immobilie.

Görg forderte insgesamt 175 Millionen Euro Schadenersatz vom früheren Vorstandsvorsitzenden Middelhoff sowie zehn weiteren Ex-Vorständen und -Aufsichtsräten. Das entspricht genau der Versicherungssumme der D&O-Versicherung der Manager.

Haupt-Streitpunkt ist der Verkauf von fünf Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds im Jahr 2005. Görg bemängelt, der damalige Plan, die Häuser zu verkaufen und nach Renovierung wieder zurück zu mieten, sei für Arcandor wirtschaftlich nachteilig gewesen.

Nach Ansicht des Insolvenzverwalters waren die Verkaufspreise zu gering, die vereinbarten Mieten dagegen viel zu hoch. Ex-Arcandor-Chef Middelhoff weist dagegen die Vorwürfe zurück. Er habe die von seinen Vorgängern bereits verbindlich beschlossenen Verkäufe gar nicht mehr stoppen können, sagt er.

Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts gilt dies aber wohl nur in vier von fünf Fällen. Beim Verkauf der Karstadt-Immobilie in Wiesbaden tendieren die Richter dagegen dazu, eine unternehmerische Pflichtverletzung Middelhoffs und weiterer Vorstände anzunehmen.

Der von Insolvenzverwalter Görg allein in diesem Fall geforderte Schadenersatz von 58 Millionen Euro ist nach Ansicht der Richter aber „nicht schlüssig berechnet“. Görgs Anwälte erhielten deshalb zwei Monate Zeit, um zu diesem Komplex weitere Ausführungen zu machen.

Middelhoffs Anwälte bezeichneten die Schadenersatzklage nach bisherigem Verfahrensstand als „Luftnummer“. Aus Sicht des Gerichts komme nur ein einzelner von fünf Immobilienfällen für eine Schadenersatzzahlung in Frage.

Görg habe einen Schaden nicht plausibel darlegen können. Es sei auch nicht zu erwarten, dass ihm dies noch gelinge, sagte Anwalt Winfried Holtermüller. Pflichtverletzungen Middelhoffs sehen seine Anwälte nicht.

Als nächsten Verhandlungstag legte das Gericht den 31. August fest. Möglicherweise werden dann die Urteile gesprochen. Das Gericht sieht bei den beklagten Ex-Aufsichtsräten „derzeit keinerlei Pflichtverletzungen“.