Mode: Ausrufezeichen ist keine Marke
Designer Wolfgang Joop verliert Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof. Er kann aber noch gegen die Entscheidung vorgehen.
Luxemburg. Joop! hat eins, die Internet-Suchmaschine Yahoo! allerdings auch: ein Ausrufezeichen hinter dem Markennamen. Das wollte der Hamburger Designer Wolfgang Joop am liebsten alleine für sich beanspruchen - als Symbol für Energie und Erfolg.
Doch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg machte den Plänen des Modeherstellers am Mittwoch einen Strich durch die Rechnung. Ein Ausrufezeichen kann nicht als Marke eingetragen werden, urteilten die höchsten EU-Richter. Es sei nicht unterscheidungskräftig (Rechtssachen T-75/08 und T-191/08).
Bereits vor drei Jahren hatte Joop zwei Ausrufezeichen beim europäischen Markenamt im spanischen Alicante angemeldet - eins ohne und eins mit Umrandung. Das Zeichen sei nicht nur Bestandteil der Hauptmarke Joop! Es stehe auch für sich genommen für Schmuck, edle Kleidung und modische Accessoires, argumentierte der Designer.
Doch der Antrag wurde abgelehnt, woraufhin Joop vor Gericht zog. Das gab nun der Entscheidung der EU-Behörde Recht: Auch der aufmerksamste Verbraucher sei nicht in der Lage, von einem simplen Ausrufezeichen auf die Herkunft der Ware zu schließen - was aber Voraussetzung für den Schutz einer Marke ist. Es sei nicht besonders gestaltet und werde als bloße Anpreisung oder Blickfang wahrgenommen.
Modemacher Joop habe auch nicht belegen können, dass das Zeichen als Bestandteil der Hauptmarke in der gesamten EU zu einer Unterscheidungskraft geführt habe - er habe drei Fotos vorgelegt, die sich lediglich auf den deutschen Markt bezogen. Mit anderen Worten: Ein schnödes Satzzeichen steht in Europa nicht automatisch für Mode. Joop kann gegen diese Entscheidung allerdings noch Rechtsmittel einlegen.