Nespresso verliert Kapselstreit
Die Behälter verletzen nicht die Patentrechte des Marktführers und dürfen wie bisher weiter verkauft werden.
Düsseldorf. Im zweiten Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht es auf den ersten Blick so aus, als könnte es gesellig zugehen. Stehen doch gleich zwei Espressomaschinen auf dem Richtertisch. Doch ein kleiner Schwarzer wird im Gerichtssaal nicht angeboten.
Zu ernst ist der Kapselstreit, den sieben Anwälte hier austragen. Es geht um ein Millionengeschäft, der Kläger wirft dem Beklagten Verdrängungswettbewerb vor. Die als Anschauungsobjekt dienenden Espressomaschinen bleiben denn auch in ihren Verpackungen.
Worum es in diesem Streit geht — das sind die Kaffeekapseln, mit denen die Maschinen gefüttert werden. Auf der Kläger-Seite: die Schweizer Firma Nestec mit dem dahinter stehenden Lebensmittelriesen Nestlé, die das Patent für die Nespressomaschinen besitzt. Ein Lifestyle-Produkt, das selbst Freunden des Filterkaffees durch den prominenten Werbeträger George Clooney bekannt sein dürfte.
Beklagter ist ein Unternehmen, das den Kapsel-Goliath Nespresso so richtig zu ärgern scheint. Nicht nur bietet die Ethical Coffee Company ihre Kapseln für knapp 30 Cent und damit fünf bis zwölf Cent billiger als Nespresso an. Auch der Seitenhieb auf den Verkaufsverpackungen zielt deutlich auf den großen Konkurrenten und dessen Alukapseln ab.
Da heißt es: „Durch die Verwendung von biologisch abbaubaren Kapseln helfen Sie, unseren Planeten zu schützen.“ Aus Nespresso-Sicht dreist muss der Zusatz erscheinen: „Diese aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellten Kapseln eignen sich für alle Nespressomaschinen.“ Im Kleingedruckten wird ergänzt, in welchen Maschinen sie ausnahmsweise nicht funktionieren.
Besonders pikant ist die Angelegenheit, weil hinter dem David, der den Goliath mit dem Preis- und Umweltargument angreift, mit dem Schweizer Jean-Paul Gaillard ein Mann steht, der selbst früher die Geschicke von Nespresso lenkte und als einer der Väter des Geschäftserfolgs gilt.
Dass Gaillards Kapseln ganz vom Markt verschwinden sollen, verlangt Nespresso gar nicht. Im Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht ging es nur darum, dass der Konkurrent den Hinweis, in welchen Nespressomaschinen die Kapseln nicht funktionieren, in „maximaler Schriftgröße“ hervorhebt.
Eine Forderung, mit der man vor den Richtern aber nicht durchdrang. Der für die Maschinen geltende Patentschutz erstrecke sich nicht auf die Kapseln, urteilten sie. Wichtig: Am Donnerstag ging es nur um einstweiligen Rechtsschutz. Die Konkurrenzkapseln dürfen weiter verkauft werden. Ob das auf Dauer so bleibt, wird das Hauptsacheverfahren im Sommer vor dem Landgericht zeigen.