Neue Details ziehen Bosch tiefer in den Abgas-Sumpf
San Francisco/Stuttgart (dpa) - Der Stuttgarter Autozulieferer Bosch gerät wegen seiner Verwicklung in den VW-Dieselskandal stärker unter Druck. Eine Klageschrift aus den USA gibt Aufschluss über die genauen Vorwürfe.
Zuvor hatten NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ über das neue Dokument berichtet. Ein Überblick über den Stand der Dinge.
Was genau hat Bosch an VW geliefert?
Im September 2015 kam der VW-Abgasskandal ans Licht der Öffentlichkeit. Bosch hat damals die Lieferung von „Komponenten für den Antriebsstrang und für die Abgasnachbehandlung“ eingeräumt - also Software, die von VW für die Manipulationen genutzt wurde. Ein Schuldeingeständnis wie von Volkswagen gab es hingegen nicht.
Was sind die Vorwürfe?
Vor einem Gericht in San Francisco wollen Anwälte im Namen von US-Bürgern, die im VW-Dieselskandal geschädigt wurden, Schadenersatz durchsetzen. Aus ihrer Sicht war Bosch nicht bloß ein Lieferant, der von den mit seinem Produkt begangenen Betrügereien nichts wusste. Ganz im Gegenteil: Der Stuttgarter Technologiekonzern habe mit dem Wolfsburger Autobauer „Hand in Hand“ zusammengearbeitet und sich damit ebenfalls des massenhaften Betrugs schuldig gemacht. Bosch sei „ein wissender und aktiver Teilnehmer in einer jahrzehntelangen Unternehmung gewesen, um US-Konsumenten zu betrügen“, heißt es in der Klageschrift.
Diese Vorwürfe sind schon bekannt, doch nun kamen neue Details an die Öffentlichkeit. Denn viele für Bosch belastende Passagen der Klageschrift waren bisher geschwärzt - nun hat das Gericht das Dokument weitgehend „entschwärzt“.
Was sind die Begründungen der Vorwürfe?
Die Vorwürfe sind massiv. Ein Beispiel: In einem Brief habe Bosch 2008 seinen Kunden VW darum gebeten, ihn explizit von etwaigen Haftungsansprüchen bei Verwendung der Software freizustellen - weil die Nutzung laut US-Recht verboten sei. Obgleich VW sich geweigert habe, die Übernahme etwaiger Haftungsansprüche zuzusichern, habe Bosch sieben Jahre lang weiter mit VW zusammengearbeitet und die mit dem Codenamen „Akustikfunktion“ bezeichnete Betrugssoftware weiterentwickelt. VW habe die Software nicht ohne Wissen des Zulieferers verändern können, sind sich die Kläger sicher.
Mehr noch: Bosch habe sogar vertraglich festhalten lassen, dass nur eigene Mitarbeiter die Software verändern durften. „Der Vertrag sah vor, dass Bosch die Kontrolle über die Software behält“, schreiben die US-Kläger. Bosch habe in der jahrelangen Lieferantenbeziehung darauf bestanden, die Software weiter zu testen und so zu liefern, dass sie direkt einsetzbar ist. „Boschs strenge Kontrolle über die Entwicklung und Veränderungen [der Software] ist unbestreitbar.“
Was sind die angeblichen Beweise, worauf sich die US-Kläger stützen?
Die US-Kläger beziehen sich in dem 742-Seiten-Dokument vor allem auf Briefe, E-Mails und Power-Point-Präsentationen. So habe ein Vertreter des Stuttgarter Konzerns bereits 2008 in einem Brief das englische Wort „Defeat Device“ genutzt, so bezeichnen die US-Aufseher verbotene Programme zur Abgaskontrolle. Über diesen Brief hatte zuvor bereits die „Bild am Sonntag“ berichtet. Ein VW-Vertreter habe 2014 in einer Mail an einen Kollegen von einem Telefonat mit einem Bosch-Mitarbeiter berichtet, in dem dieser von „gewissen Änderungen der "Akustikfunktion" auf Basis der Volkswagen-Anforderungen“ gesprochen habe. Aus Sicht der Kläger ist das ein weiterer Beleg dafür, dass Bosch immer voll involviert war. Laut Anklageschrift sollen außerdem Bosch-Chef Volkmar Denner und der damalige VW-Chef Martin Winterkorn 2014 in der VW-Zentrale in Wolfsburg über die „Akustikfunktion“ gesprochen haben.
Was sagt Bosch?
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2015 hatte Bosch darauf hingewiesen, dass bei der Zulieferung grundsätzlich der Kunde für die Nutzung des Produktes verantwortlich sei. Solche Äußerungen hört man heute von Firmensprechern nicht mehr - sie bleiben unter Verweis auf laufende Untersuchungen und Verfahren wortkarg. „Grundsätzlich und aufgrund der sensiblen rechtlichen Rahmenbedingungen äußert sich Bosch nicht zu Details der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Zivilgerichtsverfahren“, sagt ein Konzernsprecher. „Bosch kooperiert mit den zuständigen Behörden in verschiedenen Ländern und verteidigt seine Interessen in den Klageverfahren.“ In dem US-Verfahren arbeite man an einer Klageerwiderung, was noch „einige Zeit“ dauern werde.
Was droht für ein finanzieller Schaden?
Schwer zu sagen. VW hat sich kürzlich in den USA mit Klägern auf einen 15-Milliarden-Dollar-Vergleich geeinigt - auch Bosch könnte einen Vergleich ansteuern. Die Vergleichssumme würde wohl deutlich unter dem VW-Betrag liegen. Fakt ist: Für rechtliche Risiken hat Bosch inzwischen Rückstellungen in Höhe von 750 Millionen Euro gebildet, vor einem Jahr waren es nur 150 Millionen Euro. Auf jeden Fall drängt die Zeit, eine Lösung zu finden. Am 3. November wollen die Klägeranwälte in den USA die Eröffnung eines Zivilprozesses beantragen, damit würde Bosch die Kontrolle über das Verfahren verlieren und in einen langwierigen Rechtsstreit verwickelt.
Was ist Stand der Dinge in Deutschland?
Seit Ende 2015 ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug. Die Behörde wertet Unmengen an Dokumenten und Daten aus, um sich ein Bild über die Lage zu machen. Das dauere noch, sagt ein Behördensprecher. Separat zu diesen strafrechtlichen Ermittlungen könnten in Deutschland zivilrechtliche Verfahren auf Bosch zukommen. Dies ist laut Anwälten von geschädigten VW-Kunden aber noch schwierig, auch weil noch wenig bekannt sei über die genauen Verwicklungen von Bosch in die Dieselaffäre.