„Offshore-Firmen“ Schärferer Kampf gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen

Berlin (dpa) - Der Staat soll schärfer gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen vorgehen können. Das Bundeskabinett verabschiedete ein Gesetzespaket, das strengere Meldepflichten für Steuerzahler und Banken sowie höhere Strafen vorsieht.

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Finanzinstitute sollen zudem für Steuerausfälle in Haftung genommen werden. Geplant sind erweiterte Auskunftspflichten und Ermittlungsbefugnisse für den Fiskus.

Auslöser waren die „Panama Papers“ mit Enthüllungen über dubiose Geschäfte mit Briefkastenfirmen. Bund und Länder hatten sich bereits im Juni auf strengere Gesetzesregeln gegen sogenannte Offshore-Firmen in Steueroasen verständigt.

Schon bisher müssen Beteiligungen an Firmen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen den Finanzbehörden gemeldet werden. Diese Meldepflicht soll erweitert werden auf Briefkastenfirmen. Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Verletzung soll der Bußgeldrahmen von 5000 auf bis zu 25 000 Euro erhöht werden.

Eingeführt werden soll eine Anzeigepflicht beim Finanzamt für Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen für Kunden vermitteln. Finanzinstitute sollen Geschäftsbeziehungen „inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften“ mitteilen. Bei einem Verstoß sollen Finanzinstitute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften. Zugleich soll dies mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet werden können.

Die Kontenabfrage, die bisher im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch genutzt wird, wird ausgebaut. Das steuerliche Bankgeheimnis soll abgeschafft, der in der Abgabenordnung geregelte besondere Schutz von Bankkunden aufgehoben werden. Das Aufheben des Paragrafen 30a Abgabenordnung habe nicht zugleich den „gläsernen Bürger“ zur Folge, heißt es.

Erleichterte Auskunftsersuchen bei Banken sollen möglich sein. Der Fiskus könnte dann ohne Anfangsverdacht ermitteln. Um die Transparenz zu Offshore-Firmen zu erhöhen, soll es künftig auch Sammelauskünfte geben für den Fall, dass ein Finanzamt Anhaltspunkte hat. Steuerbetrug über Offshore-Firmen soll als „besonders schwere Steuerhinterziehung“ eingestuft werden, sodass strafrechtliche Ermittlungen zehn Jahre lang möglich wären.