Die Rechte der Steuerhinterzieher Schweizer Schwarzgeld - Wenn der Betrüger selbst betrogen wird

Analyse · Steuerhinterzieher, die der Strafe durch Selbstanzeige entgingen, wurden auch ihrerseits ausgetrickst – von Schweizer Banken. Trotzdem wehren viele sich nicht.

 Von NRW-Behörden wurden mehrfach Datenträger angekauft, auf denen sich Informationen über Personen befanden, die die Erträge ihres in der Schweiz angelegten Geldes nicht versteuert hatten.

Von NRW-Behörden wurden mehrfach Datenträger angekauft, auf denen sich Informationen über Personen befanden, die die Erträge ihres in der Schweiz angelegten Geldes nicht versteuert hatten.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Hat ein Betrüger Mitgefühl verdient, weil er seinerseits bei seinem betrügerischen Tun von einem anderen Beteiligten des Geschäfts über den Tisch gezogen wurde? Die Frage drängt sich auf beim Blick auf hunderttausendfach getätigte Geschäfte: Steuerverkürzungen, bei denen die Steuerhinterzieher oft verharmlosend als „Steuersünder“ bezeichnet werden. In Wahrheit aber Straftäter sind, die sich zu Lasten anderer bereichern. Weil jeder Euro, den sie illegal zurückhalten, von redlichen Steuerzahlern zur Finanzierung des Gemeinwesens aufgebracht werden muss.

Bank behielt Provision, die den Kunden zustand, für sich

Eben diese Steuerbetrüger, aber auch solche Anleger, die Geld in der Schweiz angelegt und die Kapitalerträge danach ordnungsgemäß versteuert hatten, wurden vielfach selbst von den Schweizer Banken geprellt. Es geht um sogenannte Retrozessionen. Das sind Provisionen, die eigentlich dem Bankkunden zustehen, die aber die Banken für sich behalten haben. Provisionen nämlich, die die Anbieter von Fonds, Zertifikaten und anderen Finanzprodukten den Banken für die Vermittlung des Geschäfts bezahlt haben. Solche verdeckten Zahlungen, auch Kickbacks genannt, führen dazu, dass der Bankberater eher solche Produkte empfiehlt, deren Vermittlung vor allem gut für seinen eigenen Geldbeutel ist. Dabei hat er dann weniger das Interesse seines Bankkunden im Blick. Eben deshalb hat das Schweizer Bundesgericht bereits im Oktober 2012 entschieden, dass solche Retrozessionen dem Kunden zustehen. Und dass dieser einen Anspruch auf Herausgabe der Provision hat.

Ein solcher Anspruch kann ansehnliche Dimensionen haben, wie Elisabeth Bachbauer versichert. Sie ist Sprecherin von Liti-Link, einem Rechtsdienstleister im Schweizer Kanton St. Gallen, der sich auf das Durchsetzen von Ansprüchen auf Retrozessionen spezialisiert hat und etwa 450 Fälle dieser Art vertritt.

Das geerbte Schwarzgeldkonto machte nicht nur Freude

Bachbauer schildert den Fall eines Mandanten: Der Mann hatte 2013 von seinem Onkel ein Schweizer Konto geerbt. Darauf hatte der Onkel 670 000 Euro Schwarzgeld angelegt. Der Erbe erstattete Selbstanzeige und führte nachträglich alle Steuern an den deutschen Fiskus ab. 2018 hörte er dann zum ersten Mal von Retrozessionen. Die ehemalige Schweizer Bank seines Onkels hatte jahrelang unrechtmäßig Provisionen einbehalten, die aber eigentlich seinem Onkel als Anleger zustanden. Da er auch diese Ansprüche vererbt bekommen hatte, ließ er die zu Unrecht einbehaltenen Provisionen in Höhe von 76 000 Euro zurückfordern. Zwar war ein Teil der Forderungen bereits verjährt (es gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist), doch konnte der Rechtsdienstleister für den Erben des Kontos noch 27 600 Euro Provisionen zurückfordern. Nach Abzug aller Kosten und der Erfolgsbeteiligung für Liti-Link (35 Prozent) verblieben ihm immerhin 16 900 Euro.

Wie Ex-Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Sache sieht

„Geld stinkt nicht“, sagte (in freilich anderem Zusammenhang) schon der römische Kaiser Vespasian. Und das tut es auch nicht in der heutigen Finanzwelt: Da jagen die einen, die sich per Selbstanzeige gerade noch rechtzeitig vom illegalen Tun reingewaschen haben, den anderen, von denen auch sie hintergangen wurden, einen Teil des Geldes wieder ab. Mit Hilfe von gut bezahlten Rechtsexperten. Was sagt dazu eigentlich der Mann, der das Aufdecken des massenhaften Steuerbetrugs für sich zu einer Art Lebensthema gemacht hat und auch weiterhin nicht müde wird dafür zu trommeln, der Steuergerechtigkeit eine Lobby zu verschaffen?

Norbert Walter-Borjans, SPD-Finanzminister der im Mai 2017 abgewählten rot-grünen Koalition in NRW, hatte bekanntlich mehrfach sogenannte Steuer-CDs mit Daten von Steuerbetrügern ankaufen lassen. Und damit nicht nur für eine Strafverfolgung, sondern auch für eine hohe Anzahl von Selbstanzeigen gesorgt (s. Infokasten). Zu den Folgerungen der Angelegenheit in Sachen Retrozessionen sagt er nun: „Im Zuge des Ankaufs von Steuer-CDs ist den Behörden und mir ja gern mal Hehlerei vorgeworfen worden. Ich habe dazu immer gesagt, dass nicht diejenigen Hehlerei begehen, die Straftaten aufdecken, sondern diejenigen, die die verzwickte Lage von Straftätern ausnutzen und für ihre Hilfe eine Beteiligung an der Beute verlangen. Das Einbehalten von Retrozessionen macht einmal mehr deutlich, wer bei der Hinterziehung von Steuern mit Hehlerei Geld verdient: die Banken, die sich für ihre Vertuschungsdienste gut bezahlen lassen.“

Warum dennoch bisher nur wenige Betroffene den Weg gehen, sich bei den Schweizer Banken ihnen zustehendes Geld zurückzuholen, erklärt sich Litilink-Prokurist Matthias Spiegel so: „Zum einen zeigen unsere Erfahrungen, dass viele deutsche Anleger, die eine Selbstanzeige abgegeben haben, froh sind, das Kapitel Schweiz endgültig abgeschlossen zu haben. Zum anderen schreckt schon der sehr sperrige Begriff „Retrozessionen“ viele Anleger ab, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen.“ Sollte ein Anleger sich dann aber doch überwunden haben, das Thema offen anzugehen, werde dieser, wenn er nicht von sachkundigen Rechtsberatern vertreten sei, von den Banken abgewimmelt und oftmals mit einem schlechten Gewissen nach Hause geschickt, sagt Spiegel.