So wird die HRE verstaatlicht
Das Übernahmeangebot für die marode Bank liegt auf dem Tisch.
Berlin. Der deutsche Staat will erstmals eine Bank komplett übernehmen. Dazu hat der Bankenrettungsfonds Soffin ein Angebot unterbreitet, mit dem er den Aktionären ihre Anteile abkaufen will.
Ein Kollaps der Bank könnte andere Banken, Versicherungen und sogar ganze Länder an den Rand des Bankrotts führen. Gehörte die Bank dem Staat, würden Geldgeber nach Meinung der Bundesregierung wieder spendabler, weil sie mehr Vertrauen hätten. Zudem will die Bundesregierung die gut 100 Milliarden Euro sichern, die die Bank in den vergangenen Monaten bereits erhalten hat.
Der Bund bietet jedem Aktionär 1,39 Euro pro Aktie. Das ist etwa zehn bis 15 Prozent mehr als der Kurs der Aktie in den vergangenen Tagen. Der deutsche Staat muss damit 290 Millionen Euro für die Übernahme der Bank zahlen.
Drei bis vier Wochen, denn formal hat die Bundesregierung ihr Übernahme-Angebot bisher nur angekündigt. Nun muss es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüfen. Sie hat dafür maximal zehn Tage. Gibt sie grünes Licht, wird die Offerte offiziell vorgelegt. Dann muss der Staat den Aktionären mindestens zwei Wochen Zeit geben.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hat den Aktionären empfohlen, das Angebot anzunehmen. Es sei mangels Alternativen attraktiv. Viele Aktionäre würden jedoch viel Geld verlieren. Verkaufen sie aber nicht, droht ihnen die Enteignung zu einem Preis, der noch niedriger liegen könnte.
Aktionäre können aber auch auf einen höheren Enteignungspreis spekulieren. Der bisher widerwillige HRE-Großaktionär J.C. Flowers, der 25 Prozent hält, will die Übernahme-Offerte prüfen. Ein Sprecher betonte, die Präferenz sei eher, im Unternehmen zu bleiben.
Dann muss die Bundesregierung die noch verbleibenden Instrumente nutzen, um auf dem herkömmlichen Weg die Mehrheit an der Bank zu übernehmen. Dabei käme nur noch eine Kapitalerhöhung in Frage. Dabei würden neue HRE-Aktien ausgegeben, die der Staat kauft, um so die Mehrheit an der Bank zu erhalten. Für diesen Schritt könnte laut Gesetz kurzfristig eine Aktionärsversammlung einberufen werden.
Für diesen Fall hat die Bundesregierung sich in einem auf die HRE zugeschnittenen Gesetz die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Dabei hätten die Aktionäre keine Wahl mehr und müssten die Aktien verkaufen.
Die Bundesregierung würde zunächst eine Verordnung erlassen, der das Parlament nicht zustimmen muss. Das Grundgesetz schreibt bei Enteignungen eine Entschädigung vor. Deren Höhe würde sich nach dem Durchschnittskurs der HRE-Aktie in den beiden Wochen vor Bekanntgabe der Enteignung richten.
Der Bund will sich zurückziehen, sobald die Bank stabilisiert ist. Er hofft, dann einen Gewinn zu machen. Verkauft der Bund die Aktien wieder, sollen laut Gesetz die Altaktionäre ein Vorgriffsrecht auf die Papiere haben - allerdings zum aktuellen Preis.