Spanien und Italien scheitern mit Klage gegen EU-Patent

Luxemburg (dpa) - Spanien und Italien können die 25 anderen Staaten der Europäischen Union nicht an der Schaffung eines EU-Patents hindern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag in Luxemburg Klagen aus Madrid und Rom gegen den Beschluss der großen EU-Mehrheit auf dem Wege der sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ abgewiesen.

Die höchsten EU-Richter entschieden, das von 25 der insgesamt 27 EU-Länder im März 2011 beschlossene Patent trage zur europäischen Integration bei. Spanien und Italien wehrten sich vor allem dagegen, dass das EU-Patent nur in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch erteilt werden soll.

Der Ende 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag hatte auch für den Binnenmarkt eine „verstärkte Zusammenarbeit“ als „letztes Mittel“ geschaffen, falls die Ziele der Union „nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums“ verwirklicht werden könnten. Spanien und Italien warfen den 25 EU-Partnern, mit dem ersten Beschluss auf Grundlage dieses Vertrages die eigentlich notwendige Einstimmigkeit umgangen zu haben.

Der EuGH entschied, auch in Fragen, in denen eigentlich Einstimmigkeit erforderlich sei, könne es eine „verstärkte Zusammenarbeit“ geben. Es werde dann „mit den Stimmen der teilnehmenden Mitgliedstaaten Einstimmigkeit erreicht“. Im vorliegenden Fall handele es sich nicht um die Umgehung der Einstimmigkeit oder eine Art Ausschluss Spaniens und Italiens. Der Beschluss der 25 Staaten trage vielmehr zum Integrationsprozess bei.

Nicht jede ergebnislose Verhandlung dürfe zu einer „verstärkten Zusammenarbeit“ führen und die Suche nach einem für die Gesamtheit der EU-Staaten akzeptablen Kompromiss ersetzen. Da der Gesetzgebungsprozess jedoch bereits im Jahr 2000 begonnen habe und keine der diversen diskutierten Sprachenregelungen von allen Mitgliedern angenommen wurde, handele es sich bei dem Beschluss der 25 in der Tat um ein „letztes Mittel“.

Das EU-Patent soll für die 25 EU-Staaten vom Europäischen Patentamt (EPA) in München erteilt werden und direkt in diesen Staaten gültig sein, obwohl das Patentamt keine Einrichtung der EU ist. Bisher wird das sogenannte „europäische Patent“ zwar vom Europäischen Patentamt erteilt, muss dann aber in jedem einzelnen Land noch einmal für gültig erklärt - und oft auch in die Landessprache übersetzt - werden.

Der Streit um das EU-Patent ist mit der Entscheidung des EuGH noch nicht beendet. Spanien hat im März zwei neue Klagen eingereicht. Sie richten sich gegen im Dezember 2012 gefasste Beschlüsse zur Umsetzung der „verstärkten Zusammenarbeit“.