71 von diesen Angeboten warben mit durchgestrichener UVP - jede vierte davon war falsch.
Als Beispiel nannten die Verbraucherschützer eine Kühl-/Gefrierkombination von AEG, die der Hersteller unverbindlich zum Preis von 1769 Euro anbietet. In mehreren Online-Shops fanden die Tester eine UVP von 2229 Euro. Kunden sollten UVP-Werbung besser nicht blind vertrauen, rieten die Verbraucherschützer. Besser sei immer ein Preisvergleich. Bei jedem zweiten der Produkte aus der Stichprobe fand eine Preissuchmaschine einen Onlineshop ohne UVP-Nennung als billigsten Anbieter. ilo/cha AFP