Strengere Regeln auf „Grauem Kapitalmarkt“

Berlin (dpa) - Kleinanleger sollen künftig besser vor hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Dazu planen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) schärfere Regeln auf dem „Grauen Kapitalmarkt“.

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Dieser blieb auch nach der Finanzkrise weitgehend unbeaufsichtigt und zieht deshalb manche schwarze Schafe der Kapitalbranche an.

Der am Donnerstag in Berlin vorgestellte Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz sieht mehr Transparenz für Anleger vor, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Finanzprodukte sowie Warnhinweise. Dafür erhält die Finanzaufsicht Bafin mehr Befugnisse. Insgesamt sollen „Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten“ beseitigt werden.

„Dadurch soll es Privatanlegern einerseits ermöglicht werden, die Erfolgsaussichten einer Anlage besser einschätzen zu können“, heißt es in dem Aktionsplan beider Ministerien. „Andererseits soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung des Anlegers gewahrt werden.“

Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Dort hatten rund 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro nach breiter Werbung in hoch riskante Genussrechte investiert. Schäuble geht davon aus, dass das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause beschließt und dann das Gesetzgebungsverfahren beginnt.

Schäuble betonte: „Der mündige Bürger bleibt ein mündiger Bürger“. Anleger müssten wissen, dass hohe Renditen mit hohem Risiko zu tun hätten. Verbrauchern könnten nicht alle Risiken abgenommen werden. Nach Angaben von Verbraucherminister Maas wird ein Fall wie Prokon mit diesen Maßnahmen in der Form sich nicht wiederholen. Die Rechte von Verbrauchern würden damit „ganz erheblich gestärkt“.

Künftig müssen Anbieter mehr Risiken offenlegen. Anleger sollen einen besseren Zugang zu Informationen bekommen. Geplant sind auch Warnhinweise der Bafin zu Finanzprodukten. Bei erheblichen Bedenken kann die Aufsicht Vertriebsverbote und -beschränkungen verhängen. Aggressive Formen der Vermarktung sollen eingeschränkt werden: „Es soll vermieden werden, dass Finanzprodukte systematisch an Anleger vertrieben werden, für die sie sich objektiv nicht eignen.“

Die Kreditwirtschaft kritisierte erneut, dass der von Gewerbeämtern beaufsichtigte „Grau-Markt“ weiter nicht von der Bafin kontrolliert wird. Die Chance, die Akteure unter eine sachgerechte Aufsicht zu stellen, sei leider ungenutzt geblieben.

Aus Sicht der SPD wird mit dem Aktionsplan ein starkes Zeichen gesetzt. Die Union warnte vor Überregulierung: Finanzinnovationen müssten als Wachstumstreiber möglich bleiben. Die Linke monierte, dass die Hauptverantwortung bei Verbraucher belassen werde, „statt mit einem Finanz-TÜV dafür zu sorgen, dass Schrottpapiere erst gar nicht auf den Markt kommen“.

Der Aktionsplan sieht auch eine Mindestlaufzeit für alle Vermögensanlagen vor, ergänzt durch eine ausreichende Kündigungsfrist: „Die Bewerbung der Finanzprodukte mit der Aussicht auf kurzfristige Rückzahlung der Einlage im Bedarfsfall ist damit nicht länger möglich.“

Anbieter müssen künftig auch die Fälligkeit noch laufender Geldanlagen angeben. Damit sollen Anleger erfahren, in welchem Umfang ein Produkt dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen. „Damit soll der Vorspiegelung einer nicht vorhandenen wirtschaftlichen Produktivität und unzulässigen „Schneeballsystemen“ entgegengewirkt werden“, heißt es.

Sollten sich Geschäfte verschlechtern und gar eine Insolvenz drohen, müssen Unternehmen diese Informationen im Prospekt nachtragen. Ist der Vertrieb bereits abgeschlossen, will die Regierung Anbieter zwingen, bei sich abzeichnenden Problemen mit der Zinszahlung oder Rückzahlung „ad-hoc-Mitteilungen“ zu verbreiten. Offengelegt werden müssen auch Angaben zu personellen Verflechtungen.

Die Gültigkeit von Wertpapierprospekten soll verkürzt und Anbieter vor dem Einwerben von weiterem Kapital zu aktuelleren Informationen verpflichtet werden. „An die Stelle der bislang zeitlich unbegrenzten Gültigkeit von Verkaufsprospekten zu Vermögensanlagen tritt künftig eine maximale Gültigkeit von 12 Monaten“, heißt es.