Telekom setzt sich mit Millionenklage durch

Karlsruhe/Bonn (dpa) - Die Telekom hat sich mit einer Millionenklage gegen die staatseigene Förderbank KfW durchgesetzt. Die Förderbank muss Aufwendungen der Telekom ersetzen, die dieser nach dem dritten Börsengang durch einen Vergleich in den USA entstanden sind.

Ob auch der Bund der Telekom Geld zurückzahlen muss, muss noch geklärt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag auf Revision der Telekom ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf und verwies es zur Neuverhandlung an dieses zurück (AZ: II ZR 141/09). Bei der Klage ging es um 112 Millionen Euro, Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren von 2005 in den USA.

Die Millionensumme musste die Telekom bei einem Vergleich zahlen, nachdem US-Anleger eine Sammelklage gegen das Unternehmen angestrengt hatten. Sie waren nach dem drastischen Niedergang der T-Aktie vor Gericht gegangen, weil sie ihrer Ansicht nach im von der Telekom erstellten Verkaufsprospekt nicht ausreichend über die angebotenen Aktien informiert worden waren. Sie hatten unter anderem kritisiert, nicht genug Angaben zur Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens Voice Stream bekommen zu haben.

Die Telekom wollte das Geld von ihren damaligen Großaktionären Bund und KfW zurückhaben. Diese hätten den Börsengang samt Werbekampagne angeordnet und seien damit auch für Mängel verantwortlich, begründete die Telekom ihre Forderung.

Das Bonner Landgericht hatte die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, das OLG Köln hatte sie abgewiesen. Aus Sicht des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. BGH-Zivilsenats war die KfW aber verpflichtet, die Telekom von den mit der Sammelklage geltend gemachten Ansprüchen freizustellen. Da sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, müsse die Bank die Vergleichssumme und die Rechtsverfolgungskosten ersetzen.

Die Vergleichssumme beträgt rund 95 Millionen Euro, die Kosten für die rechtliche Vertretung summieren sich auf etwa 17 Millionen Euro. Die genaue Höhe des Anspruchs muss vom OLG nun ebenso geklärt werden wie die Frage, ob die Bundesrepublik zum Ersatz verpflichtet ist.

Die Telekom begrüßte die BGH-Entscheidung. „Das Gericht bestätigt unsere Rechtsposition“, sagte eine Sprecherin. Die KfW wollte vor einer Stellungnahme zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten.

Die Klage bezieht sich auf den nach 1996 und 1999 dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000. Damals hielt der Bund 43,18 und die KfW 21,6 Prozent der Aktien. Der Börsengang wurde von einer umfangreichen Werbekampagne begleitet, auch in den USA wurden die Aktien angeboten. Der Kurs des 66,50 Euro teuren Papiers stürzte bis 2002 dramatisch auf unter zehn Euro ab.