#GDL-Streik Zwangsschlichtung nicht vorgesehen
Frankfurt/Düsseldorf (dpa) - Die beim Lokführerstreik ins Spiel gebrachte Zwangsschlichtung ist im bundesdeutschen Tarifsystem nicht vorgesehen. „Eine Schlichtung muss von den Partnern in allen Details vereinbart werden und absolut freiwillig sein“, sagt der Tarif-Experte der gewerkschaftlichen Boeckler-Stiftung, Reinhard Bispinck.
Ein Einfluss des Staates wie auf die 1923 eingeführte Zwangsschlichtung in der Weimarer Republik wäre aus seiner Sicht „absolut verfassungswidrig“. Im Grundgesetz habe man sich bewusst für die Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie entschieden.
In einigen Branchen- und Haustarifen gibt es laut Bispinck freiwillige Schlichtungsvereinbarungen. Lediglich im Bauhauptgewerbe kann eine Seite die andere per „Einlassungszwang“ in die Schlichtung bewegen. Allerdings ist auch hier der mögliche Schlichterspruch keineswegs bindend für die Parteien. Schlichtungen würden vergleichsweise selten angestrengt, führten dann aber sehr häufig auch zum Abschluss. Meist ist die Schlichtungsphase mit einer Friedenspflicht verbunden, das heißt es darf nicht gestreikt werden.
Eines der bekanntesten Beispiele einer nicht angenommenen Empfehlung ist die Schlichtung bei der Deutschen Bahn im Jahr 2007. Damals hatten die CDU-Größen Kurt Biedenkopf und Heiner Geißler einen Schlichterspruch verkündet, doch die Lokführergewerkschaft GDL mit Manfred Schell und die Deutsche Bahn mit Hartmut Mehdorn an der Spitze stritten noch mehrere Monate weiter.