Ringen um Air-Berlin-Tochter Zweites Konkursverfahren im Fall Niki in Österreich

Wien (dpa) - Mit einem zweiten Konkursverfahren in Österreich soll der Verkauf der insolventen Fluglinie Niki an den britisch-spanischen IAG-Konzern noch vor Ablauf einer Rücktrittsfrist abgesichert werden.

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Beim Landgericht Korneuburg habe Niki am Donnerstag einen Antrag auf ein Sekundär-Insolvenzverfahren eingereicht, bestätigte ein Gerichtssprecher. Darin mache sich der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther dafür stark, dass die spanische Vueling auch in Österreich als Bestbieterin für Niki-Teile akzeptiert werde, zitiert die Nachrichtenagentur APA aus dem Insolvenzantrag.

Der Richter werde frühestens am Freitag darüber entscheiden, ob der Antrag zugelassen werde, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Zeit drängt. Die IAG-Tochter Vueling und Niki dürfen laut Insolvenzantrag ab 28. Februar vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das Fluggastportal Fairplane, das juristisch gegen das bisher in Deutschland laufende Verfahren vorgegangen war, dringt auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens in Österreich. Das beantragte Sekundär-Insolvenzverfahren sei „teurer und komplizierter“ als nötig, sagte Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz in Wien. Im Interesse aller Beteiligten komme es nun auf schnelle Rechtssicherheit an, damit der Kauf von Niki durch die British-Airways-Mutter IAG wie geplant über die Bühne gehen könne.

Sernetz geht davon aus, dass ein österreichischer Masseverwalter kein Interesse daran hätte, den Deal platzen zu lassen. „Kein Masseverwalter wird den Verkauf blockieren.“

Vueling ist laut Insolvenzantrag auch berechtigt, vom Kauf zurückzutreten, wenn ein anderer zum Insolvenzverwalter bestellt würde. Vueling hatte 20 Millionen Euro für Niki geboten und zusätzlich einen Kredit von 16,5 Millionen Euro für den Erhalt der Betriebsfähigkeit von Niki gegeben. Von diesem seien bisher drei Millionen Euro in Anspruch genommen worden, heißt es im Insolvenzantrag.

Niki war - nach der Mitte August von ihrer Mutter Air Berlin beantragten Insolvenz - ebenfalls in die Zahlungsunfähigkeit geschlittert. Von der Pleite sind rund 1000 Beschäftigte betroffen, von denen 740 nach bisherigen Plänen übernommen werden sollen.

Der Antrag auf ein Sekundär-Insolvenzverfahren ist eine weitere Etappe im juristischen Tauziehen um die Air-Berlin-Tochter. Niki hatte gegen das Urteil des Landgerichts Berlin, dass das Insolvenzverfahren in Österreich geführt werden müsse, zunächst Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung für Air Berlin von 150 Millionen Euro fließen weiter nur schleppend zurück. Bis 9. Januar seien davon rund 61 Millionen Euro zurückgezahlt worden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. „Es wird von weiteren Rückzahlungen ausgegangen“, heiß es weiter: „Eine Aussage zum endgültigen Zeitpunkt und zur abschließenden Höhe der Rückzahlungen ist derzeit nicht möglich.“

Der Bund hatte kurz vor der Bundestagswahl einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro für die insolvente Niki-Mutter Air Berlin gezahlt. Zur Tilgung sollte auch der Erlös aus dem geplatzten Niki-Verkauf an Lufthansa genutzt werden. Die Bundesregierung hatte bereits eingeräumt, dass durch den Ausfall dieser Erlöse der vom Bund verbürgte KfW-Kredit an Air Berlin „möglicherweise nur zum Teil“ zurückgezahlt werden könne.