An Schulen nie schneller als Tempo 30 fahren
Bonn (dpa/tmn) - Vor vielen Schulen ist Tempo 30 Pflicht. Doch auch da, wo es die Verkehrsschilder nicht vorschreiben, plädieren Experten für das Langsamfahren. Warum, das zeigt ein erschreckendes Rechenbeispiel.
Ganz egal, ob Tempolimit-Schilder am Straßenrand stehen oder nicht: „Im Bereich vor Schulen oder Kindergärten sollten Kraftfahrer grundsätzlich nie schneller als 30 km/h fahren“, appelliert Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) an alle motorisierten Verkehrsteilnehmer. Mit Rücksicht auf Kinder sollten sie auch freiwillig vom Gas gehen. Weshalb eine gemäßigte Fahrweise vor Schulen so wichtig ist, veranschaulicht er anhand eines Rechenbeispiels zum Bremsweg, das jeden Fahrzeugführer nachdenklich stimmen sollte.
„Nehmen wir mal an, etwa 15 Meter vor dem Wagen läuft plötzlich ein Kind auf die Fahrbahn“, erklärt Rademacher die Ausgangssituation. „Dann beträgt der Anhalteweg eines Autos, das sich mit Tempo 30 nährt, knapp 14 Meter - der Wagen ließe sich also rechtzeitig stoppen, bevor es zu einem Unfall kommt.“ Weniger glimpflich würde die Situation ausgehen, wenn das Auto gerade einmal 8 km/h schneller fährt.
„Bei Tempo 38 muss man mit 19 Metern Anhalteweg rechnen. Das Fahrzeug wäre dann bei der Kollision mit dem Kind noch 26 km/h schnell“, sagt der DVR-Sprecher. Schwere Verletzungen seien sehr wahrscheinlich. Fährt das Auto mit den innerorts erlaubten 50 km/h, hätte das Unfallopfer kaum Überlebenschancen: „Der überraschte Fahrer braucht dann rund 29 Meter, um seinen Wagen zu stoppen. Die Aufprallgeschwindigkeit würde 48 km/h betragen - das ist vergleichbar mit einem Sprung vom Zehn-Meter-Turm in ein Schwimmbecken ohne Wasser“, gibt Rademacher zu bedenken.
DVR-Mann Rademacher macht noch auf eine weitere Gefahrensituation vor Schulen aufmerksam. Schulbusse würden dort oft regelwidrig von anderen Verkehrsteilnehmern überholt. „Viele wissen nicht, dass man an einem Schulbus nicht mehr vorbeifahren darf, sobald dieser mit eingeschaltetem Warnblinker eine Haltestelle anfährt“, betont er.
Stehe der Bus an der Haltestelle, dürfe der übrige Verkehr maximal mit Schrittgeschwindigkeit - „also 4 bis 7 km/h“ - und ausreichend Abstand vorbeifahren, erläutert Rademacher weiter. Daran müssen sich Autofahrer übrigens auch halten, wenn der Bus die Fahrspur in Gegenrichtung befährt und die Fahrbahn nicht baulich getrennt ist.