Bei einer Fahrradtour durch Tschechien verkneifen sich Reisende besser das Radler in der Mittagspause. Für sie gilt dort wie für Autofahrer die Null-Promille-Grenze, warnt der ADAC. Nach Alkoholgenuss bleibt das Rad dort am besten stehen - es drohen sonst mindestens 390 Euro Bußgeld.
In den meisten Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind dem ADAC zufolge 0,5 Promille am Fahrradlenker erlaubt, in Österreich sogar 0,8 Promille. Vorsicht in Ländern ohne Grenzwert wie in Skandinavien, Großbritannien oder Irland: Wer dort nach Alkoholgenuss auffällig radelt, zahlt bis zu 2000 Euro Strafe.