Fahrräder müssen mit Abstand zu Autos geparkt werden
Düsseldorf (dpa/tmn) - Radler müssen ihr Fahrrad mit ausreichend Abstand zu einem geparkten Auto abstellen. Die Faustregel lautet: Der Platz zwischen Velo und Pkw sollte so groß sein, dass das Auto nicht getroffen wird, wenn das Rad von allein umfällt oder umgestoßen wird.
Wenn das Fahrrad umkippt und ein Auto trifft, muss sonst der Besitzer für den Schaden aufkommen, lautet ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 45 C 8793/11), auf das der ADAC hinweist. In dem Fall hatte der Radler sein Gefährt mit einem Meter Abstand zu einem Auto abgestellt. Nach Meinung der Richter zu nah an dem Wagen. Aus nicht mehr feststellbaren Gründen kippte das Velo um und beschädigte das Fahrzeug. Der Radbesitzer wurde für den Schaden in die Verantwortung genommen, weil jederzeit damit gerechnet werden müsse, dass ein Fahrrad umfallen oder umgestoßen werden kann, so das Gericht.