Für Unfall bei Rad-Probefahrt haftet Händler

Bremen (dpa/tmn) - Bei einer Probefahrt entstandene Schäden am Fahrrad bezahlt in der Regel der Händler. Denn bei einer Probefahrt bestehe immer ein erhöhtes Risiko, erläutert der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC).

Einerseits sei der Testfahrer nicht mit den Eigentümlichkeiten des Modells vertraut. Andererseits sei dem Händler bewusst, dass der Fahrer gerade bei einer Probefahrt die Fahreigenschaften und technischen Besonderheiten testen wolle, so der ADFC. Das gelte für Schäden, die bei „typischen Gefahren“ und „nur leichter Fahrlässigkeit“ entstehen. Sicherheitshalber sollte der Probefahrer vor Fahrtantritt im Geschäft ausdrücklich einen Haftungsverzicht vereinbaren.

Verletzt der Radfahrer bei der Probefahrt sich oder Dritte, sei er selbst dafür verantwortlich. Es sei denn, die Unfallursache war ein Schaden am Rad. Dann müssten Händler oder Hersteller haften.