Gibt es Vorschriften für den Gefahrguttransport im Auto?

Essen (dpa/tmn) - Lösemittel, Sprit, eine Propangasflasche: Wer solche Dinge von A nach B fährt, macht sein Auto kurzzeitig zum Gefahrguttransporter. Was dabei zu beachten ist, lesen Autofahrer hier.

Auf dem Rückweg vom Baumarkt wird das Auto schon mal zum Gefahrguttransporter. Nach dem Einkauf landen Lacke, Farben und Lösemittel im Gepäckabteil, Pflanzenschutzmittel für den Garten oder auch eine Propangasflasche für den Grill. Im Güterverkehr gelten für solche Gefahrenstoffe strenge Vorschriften, und sie sind beim Transport kennzeichnungspflichtig, erklärt der TÜV Nord. Verbraucher betreffe das nicht, „sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind“, wie es in der europäischen Gefahrgutvorschrift (ADR) heißt.

Verbraucher müssen aber bei der Mengenbegrenzung und Ladungssicherung einiges beachten. So liegt beim Transport von Farben, Lacken, Säuren, Gasflaschen und Spraydosen die Höchstgrenze für gewöhnlich bei 333 Litern beziehungsweise Kilogramm, so die TÜV-Experten. Und es dürfen in einem Pkw höchstens 20 Liter Kraftstoff in maximal einem Kanister mitgeführt werden. Das Fahrzeug sollte ausreichend belüftet sein, wenn flüchtige Gase, Verdünner oder Sprit geladen werden. Außerdem müssen die Gefahrenstoffe im Koffer- oder Laderaum vor Umkippen und Auslaufen gesichert sein - etwa mit rutschfesten Matten oder Spanngurten.