Ist eine Unterbodenbeleuchtung am Auto erlaubt?
Essen (dpa/tmn) - Aufgemotzte Autos sind ein Hingucker. Nach Ansicht vieler Tuner machen sich besonders farbige Leuchten unter dem Auto gut. Doch hierbei sollte man aufpassen: Nicht jede Art von Beleuchtung am Wagen ist erlaubt.
Farbige Neonröhren und LED-Lichterketten unter dem Auto sind bei Tunern beliebt. Die Montage ist leicht, die Beschaffung im Zubehörhandel oder Internet kein Problem. Allerdings erlaubt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur weißes Licht vorne am Fahrzeug, gelbes Blinklicht zur Seite und rotes Licht hinten sowie weiße Rückfahrscheinwerfer, erläutert der TÜV Nord. Außerdem benötigen in der EU alle Beleuchtungsanbauteile für eine amtliche Zulassung eine Kennzeichnung mit einer Prüfnummer, die es für Unterbodenleuchten am Wagen nicht gibt. Sie sind deshalb illegal.
Von den Vorschriften abweichendes Licht am Wagen könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und diese in Gefahr bringen - das gilt auch für stehende Autos. Wer trotzdem eine Unterbodenbeleuchtung anbaut, riskiert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, ein Bußgeld und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Außerdem muss er bei einem Unfall sogar mit strafrechtlichen Folgen rechnen.