Kinder müssen auf Gehwegen alleine radeln
Berlin (dpa/tmn) - Für Eltern gibt es hier keine Ausnahme: Erwachsene dürfen nicht auf dem Bürgersteig Fahrrad fahren - auch wenn sie ihren radelnden Nachwuchs begleiten.
Eine Sonderregelung sieht die Straßenverkehrsordnung nach Auskunft der Deutschen Verkehrswacht (DVW) nicht vor. Gesetzlich vorgegeben ist: Bis zum Alter von 8 Jahren muss der Bürgersteig benutzt werden, ab 10 Jahren ist die Straße Pflicht.
„Ich würde es begrüßen, wenn man da nachregeln könnte“, sagte DVW-Sprecherin Hannelore Herlan mit Blick auf die Begleitung junger Radfahrer. Vor allem in Wohngebieten mit Parkzonen am Straßenrand sei es Eltern von der Straße aus meist nicht möglich, ihr Kind auf dem Gehweg in genügendem Maße zu beobachten. Für den Fall, dass sich Väter oder Mütter über die Regeln hinwegsetzen und gemeinsam mit ihren Kindern auf dem Bürgersteig fahren, sagte Herlan: „Die Polizei dürfte dann einen gewissen Ermessensspielraum nutzen.“ Sie betonte aber, dass sie grundsätzlich nicht zu verkehrswidrigem Verhalten raten dürfe.